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Auszahlung gemäß dem Insolvenzplan der Lehman Brother Holding Inc.

Kapitalanleger, die aufgrund der Lehman Brother-Pleite Verluste erzielt haben, müssen Zahlungen nach dem Insolvenzplan nicht versteuern.

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Steuerliche Nutzung von Lehman Brother Auszahlungen

Einer internen Verwaltungsanweisung kann eine Entscheidung auf Bund-Länder-Ebene entnommen werden, wie die Auszahlungen gemäß dem Insolvenzplan der Lehman Brother Holding Inc. steuerlich zu behandeln sind.

Sind die Zahlungen an den Kapitalanleger niedriger als der Nennwert der Forderung, führt das zu einem Veräußerungsgeschäft im Sinn des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG mit dem Veräußerungsgewinn von 0 Euro. Der nicht zurückgezahlte Teil des Nennwerts ist als schlichter Forderungsausfall zu behandeln und wirkt sich somit steuerlich nicht aus.

Beispiel

Nennwert des Lehmann-Zertifikats 1.000 Euro; Zahlung an den Anleger aufgrund Insolvenzplan 200 Euro. Folge: Teilrückzahlung stellt ein Veräußerungsgeschäft dar mit einem Veräußerungsgewinn von 0 Euro dar. Die verlorenen 800 Euro fallen steuerlich ungenutzt unter den Tisch.

Tipp

Wer sich nicht damit abfinden möchte, dass die verlorenen 800 Euro steuerlich nicht abziehbar sind, sollte die Berücksichtigung dieses Verlusts in der Anlage KAP beantragen und gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen.

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