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Elektronische Steuererklärung – das sollten Sie wissen

Entscheiden Sie sich für die elektronische Steuererklärung, können Sie Ihre Daten einfach per ELSTER ans Finanzamt übermitteln. Unabhängig davon, ob Sie auch die ELSTER-Software nutzen wollen. Aber das ist längst nicht der einzige Vorteil der elektronischen Steuererklärung. Vorteile winken bereits bei der Eingabe der Daten und selbst dann, wenn Sie mit dem Steuerbescheid alles andere als zufrieden sind.

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Muss ich eine elektronische Steuererklärung machen?

Nicht für jeden Steuerzahler ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt freiwillig. Die elektronische Steuererklärung ist für all diejenigen Pflicht, die Gewinne oder Verluste aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betätigung erzielen.

Auch wenn Sie sich jetzt nicht direkt angesprochen fühlen, könnten Sie schon zur Übermittlung einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sein. Dann nämlich, wenn Sie auf dem Dach Ihres Eigenheims eine Photovoltaikanlage betreiben und Einspeisevergütungen erhalten oder wenn Sie an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt sind (= gewerbliche Einkünfte).

Vorteile der elektronischen Steuererklärung

Schicken Sie per ELSTER eine elektronische Steuererklärung ans Finanzamt hat das folgende Vorteile für Sie:

  • Zeitersparnis: Nutzen Sie eine Steuersoftware wie TAXMAN können Sie sich auf www.elster.de für die vorausgefüllte Steuererklärung registrieren. Dadurch werden Ihnen folgende Daten zur Verfügung gestellt, die Sie dann nicht mehr selbst eintragen müssen: Vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über dem Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, Vorsorgeaufwendungen (Riester- oder Rürup-Verträge) und Lohnersatzleistungen.
  • Einfache Erstellung: Erstellen Sie Ihre elektronische Steuererklärung mit einer Steuersoftware wie TAXMAN, erhalten Sie Hilfe bei der Eingabe Ihrer Steuerdaten. Zwar bietet auch das Finanzamt eine kostenlose Software an, die bildet allerdings nur die Formulare digital ab und gibt Ihnen keine Tipps zur optmierten Steuererstattung. Mehr dazu: Lohnt es sich eine Steuersoftware zu kaufen?
  • Unkritische Bearbeitung: Schon heute landet nicht mehr jede elektronische Steuererklärung auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters im Finanzamt. Denn nur wenn Unstimmigkeiten auftreten, oder wenn eine Zufallsüberprüfung angeregt wird, schaut sich ein Finanzbeamter die Erklärung an. Es kann also vorkommen, dass die elektronische Steuererklärung ohne Nachfragen durchläuft und gleich ein Steuerbescheid erstellt wird.
  • Schnellere Bearbeitung: Handelt es sich bei Ihrer elektronischen Steuererklärung um einen plausiblen Fall, der ohne Beanstandungen durchläuft, kommen Sie schneller an Ihre Steuererstattung.

Fristen bei der elektronischen Steuererklärung

Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, erwartet das Finanzamt die Abgabe normalerweise am 31. Juli des Folgejahres.

Doch aufgepasst! Die elektronische Steuererklärung hat auch Ihre Tücken. Sind Sie nämlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und übermitteln diese Erklärung kurz vor Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist ans Finanzamt, kann es passieren, dass das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr bearbeitet. Denn sind Sie nicht bei ELSTER registriert, müssen Sie eine komprimierte Papiersteuererklärung ans Finanzamt übermitteln. Auch diese muss innerhalb der 4jährigen Festsetzungsfrist per Post oder per Fax im Finanzamt landen. Geht diese komprimierte Steuererklärung zu spät ein, gilt die elektronische Steuererklärung als nicht abgegeben.

Beispiel: Sie übermitteln freiwillig eine elektronische Steuererklärung für 2017 ans Finanzamt. Die Übermittlung erfolgt am 31.12.2021. Die von Ihnen unterschriebene komprimierte Papiererklärung schicken Sie per Post. Diese geht beim Finanzamt am 3.1.2022 ein. Da die Papiererklärung nach Ablauf der 4jährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt eingegangen ist, wird das Finanzamt die Bearbeitung der Steuererklärung 2017 und damit die Auszahlung der Steuererstattung verweigern.

Elektronische Steuererklärung ermöglicht auch elektronischen Einspruch

Übermitteln Sie mit der Steuersoftware TAXMAN ihre elektronische Steuererklärung ans Finanzamt, können Sie über das ElsterOnline-Portal auch elektronisch Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Sie müssen also nicht lange nach den Arbeitsplatzdaten des Sachbearbeiters im Finanzamt zu suchen, der den Einspruch bekommen soll. Über ElsterOnline bekommt automatisch der zuständige Bearbeiter den Einspruch.

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