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Mit Kleingewerbe können Sie kräftig Steuern sparen

Betreiben Sie ein Kleingewerbe, winken Ihnen bei der Steuer ungeahnte Steuervergünstigungen. In der Steuererklärung können Sie Ihren Gewinn mit geplanten Investitionen drücken und bei der Umsatzsteuererklärung bekommen Sie sogar pauschale Vorsteuern ohne Belege erstattet. Nutzen Sie also den Status Kleingewerbe und sparen Sie kräftig Steuern.

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Kleingewerbe & Steuern: Investitionsabzugsbetrag geltend machen

Mit einem Kleingewerbe haben Sie bei der Steuer die Chance, den Gewinn ohne einen Cent Ausgaben für das Finanzamt kleinzurechnen. Die Rede ist vom Abzug des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG für geplante Investitionen.

Ermitteln Sie den Gewinn für Ihr Kleingewerbe nach der Einnahmen-Überschussrechnung, winkt der Investitionsabzugsbetrag bei der Steuer, wenn Ihr Gewinn vor Abzug nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Der Investitionsabzugsbetrag darf für Investitionen abgezogen werden, die in den nächsten drei Jahren ins bewegliche Anlagevermögen geplant sind. Abziehbar sind 40% der voraussichtlichen Investitionskosten.

Beispiel: Sie sind Nebenberufsselbständiger. Ihr Gewinn 2020 beträgt 20.000 Euro. Spätestens im Jahr 2030 planen Sie den Kauf eines Transporters. Geschätzter Kaufpreis netto: 30.000 Euro.
Folge: Da die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag vorliegen, können Sie bereits vom Gewinn 2020 einen Investitionsabzugsbetrag von 12.000 Euro abziehen (geplante Investitionskosten 30.000 Euro x 40%).

Tipp: Sie müssen allerdings in dem Dreijahreszeitraum die 30.000 Euro tatsächlich investieren. Unterbleibt die Investition in diesem Dreijahreszeitraum, ändert das Finanzamt rückwirkend den Steuerbescheid im Abzugsjahr. Steuernachzahlungen plus Nachzahlungszinsen sind die Folge.

Kleingewerbe & Steuern: Pauschale Vorsteuererstattung beantragen

Erbringen Sie mit Ihrem Kleingewerbe umsatzsteuerpflichtige Umsätze und bekommen vom Finanzamt die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen erstattet, profitieren Sie bei der Steuer womöglich von folgender Vergünstigung:

Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung und Ihr Vorjahresumsatz lag nicht über 61.356 Euro, können Sie beim Finanzamt im laufenden Jahr ohne Vorlage von Belegen die Erstattung pauschaler Vorsteuern beantragen. Sie bekommen damit bestenfalls höhere Vorsteuern erstattet, als wenn Sie dem Finanzamt die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen erklären.

Wie hoch die pauschale Vorsteuererstattung ausfällt, hängt von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Handelt es sich bei Ihrem Kleinbetrieb um eine Bau- und Möbelschreinerei, steht Ihnen ein pauschaler Vorsteuerabzug von 9% der laufenden Umsätze zu (lt. Anlage zu §§ 69, 70 UStDV).

Beispiel: Sie betreiben eine Bau- und Möbelschreinerei. Den Gewinn ermitteln Sie nach der Einnahmen-Überschussrechnung. Der Vorjahresumsatz 2019 betrug 50.000 Euro, der Umsatz 2020 liegt bei 100.000 Euro. Die Vorsteuererstattung anhand der Eingangsrechnungen 2020 betrug 5.500 Euro.  Folge: Da die Voraussetzungen für die Vorsteuerpauschalierung erfüllt sind, können Sie im Jahr 2020 die Erstattung einer pauschalen Vorsteuer von 9.000 Euro beantragen (Umsatz 2020: 100.000 Euro x 9%). Im Jahr 2021 ist die Vorsteuerpauschalierung nicht mehr möglich, da der Vorjahresumsatz (hier Umsatz 2020: 100.000 Euro) mehr als 61.356 Euro beträgt. 

Mit Kleingewerbe lassen sich nicht nur Steuern sparen

Betreiben Sie ein Kleingewerbe, können Sie nicht nur Steuern sparen. Sie profitieren vielmehr auch von Liquiditätsvorteilen. Denn liegen Ihre Vorjahresumsätze unter 600.000 Euro oder dürfen Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, können Sie bei der Umsatzsteuer statt der üblichen Sollversteuerung die so genannte Istversteuerung beantragen.

Beispiel: Sie betreiben ein Kleingewerbe und ermitteln Ihren Gewinn für die Steuer nach der Einnahmen-Überschussrechnung. Sie stellen im Mai eine Rechnung über 5.000 Euro zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer, die der Kunde erst nach mehrmaligen Mahnungen im August bezahlt.

 SollversteuerungIstversteuerung
Fälligkeit zur Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt10. Juni10. September

Fazit: Sie genießen mit einem Kleingewerbe bei der Steuer zahlreiche Steuervergünstigungen. Die Steuersoftware TAXMAN stellt Ihnen in der Bibliothek all diese Steuervorteile vor und verrät Ihnen, wie Sie diese umsetzen können.

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