Nichtsteuerlicher Tipp des Monats: Schnäppchen bei Zoll-Auktionen

Der Zoll versteigert von der Finanzverwaltung bei Vollstreckungen eingezogene Gegenstände. So profitieren auch Sie von den Zoll-Auktionen, bei denen Gegenstände mit Abschlägen von 50% bis 70% ihres Werts unter den Hammer kommen.
Brauchen Sie dringend einen neuen Fernseher oder ein neues Auto, haben aber nicht allzu viel Geld dafür auf der hohen Kante? Kein Problem: Sie können den gesuchten Gegenstand möglicherweise zum Schnäppchenpreis ersteigern. Nicht jedoch über eBay, sondern über Auktionen der Zollverwaltung.
Die von Vollstreckungsbeamten der Finanzverwaltung vollstreckten Gegenstände werden durch den Zoll unter www.zoll-auktionen.de versteigert. Hier lassen sich richtige Schnäppchen machen. Die Gegenstände kommen teilweise zwischen 50% bis 70% unter dem Verkehrswert unter den Hammer. Unter folgenden Rubriken können Sie wählen:
Wohnen & Büro sowie Sonstiges |
Registrieren und mitbieten: So funktioniert es
Um mitbieten zu können, müssen Sie sich zuvor registrieren lassen, dazu klicken Sie auf der Startseite www.zoll-auktionen.de in der Top-Navigations-Zeile auf Registrieren. In der daraufhin erscheinenden Eingabemaske tragen Sie bitte die geforderten Angaben ein. (Ihre Daten werden bei Zoll-Auktion absolut vertraulich behandelt und sicher verwahrt). Für Firmen (Juristische Personen wie z. B. GmbH, GbR) steht eine eigene Registrierungsmaske zur Verfügung.
Achten Sie bitte insbesondere bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse auf die richtige Schreibweise!
Nachdem Sie Ihre Registrierung abgesendet haben, erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link, über den Sie die Registrierung nochmals bestätigen müssen. Erst dann sind Sie als Bieter in der Zoll-Auktion freigeschaltet und können bei Versteigerungen mitbieten.
Tipp
Bieten bei Zoll-Aktionen darf nur werden, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.