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Privatinsolvenz: Treuhänder muss Steuererklärung unterschreiben

Steuerzahler, die sich in einer Privatinsolvenz befindet, benötigen für die Abgabe einer wirksamen Einkommensteuererklärung die Unterschrift des für sie zuständigen Treuhänders.

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Steuererklärung in der Privatinsolvenz nur mit Unterschrift des Treuhänders

Versuchen Sie durch eine Privatinsolvenz finanziell wieder auf die Beine zu kommen, zieht diese Privatinsolvenz auch steuerliche Kreise. Denn das Finanzamt erwartet, dass auch der Treuhänder die Steuererklärung unterzeichnen muss. Fehlt dessen Unterschrift, gilt die Einkommensteuererklärung als nicht eingegangen und das Finanzamt verweigert die Bearbeitung.

Dass die Einkommensteuererklärung eines Steuerzahlers, der Privatinsolvenz angemeldet hat, auch von dessen Treuhänder unterzeichnet werden muss, hat aktuell das Finanzgericht Düsseldorf klargestellt (FG Düsseldorf, Urteil v. 28.8.2014, Az. 8 K 3677/13).  Wird eine Einkommensteuererklärung während des Jahres eingereicht und die Unterschrift des Treuhänders fehlt, ist das kein großes Problem. Der Treuhänder unterschreibt nachträglich und alles ist gut. Doch die fehlende Unterschrift wird immer dann zum Problemfall, wenn die Steuererklärung kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Finanzamt eingereicht wird.

Zeitkritische Situationen, bei denen die fehlende Unterschrift verhängnisvoll ist

Die fehlende Unterschrift des Treuhänders auf der Steuererklärung eines Steuerzahlers in Privatinsolvenz führt in folgenden Fällen dazu, dass das Finanzamt diese Steuererklärung nicht mehr bearbeitet:

  • Freiwillige Einkommensteuererklärung: Ein Steuerzahler befindet sich seit 2014 in Privatinsolvenz. Zum 31.12.2014 wirft er auf den letzten Drücker die Einkommensteuererklärung 2010 in den Briefkasten des Finanzamts, weil er eine Steuererstattung von 1.100 Euro erwartet. Leider fehlt die Unterschrift des Treuhänders. Folge: Das Finanzamt wird die Bearbeitung der Steuererklärung 2010 ablehnen, weil innerhalb der 4jährigen Abgabefrist keine wirksame Steuererklärung für 2010 eingereicht wird.
  • Schätzungsveranlagung: Ein Steuerzahler befindet sich in Privatinsolvenz. Im Jahr 2014 möchte er einen vor Jahren ergangenen Schätzungsbescheid aus der Welt schaffen. Dadurch würden sich seine Steuerschulden auf einen Schlag um 35.000 Euro reduzieren. Die Erklärung wird kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist eingereicht. Fehlt die Unterschrift des Treuhänders, kann es passieren, dass das Finanzamt die Bearbeitung dieser Steuererklärung verweigert. Der Schätzungsbescheid wird dann endgültig und die Steuerschulden aufgrund der Schätzung bleiben unverändert hoch.

Tipp

Aus diesem Grund sollten Steuerzahler, die sich in einer Privatinsolvenz befinden, stets die Steuererklärung auch von dem für sie zuständigen Treuhänder unterschreiben lassen. Eine Unterschrift, die viel Ärger mit dem Finanzamt ersparen kann. 

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