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Kirchensteuer zur Abgeltungsteuer – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Erzielen Sie Kapitalerträge, behält die Bank dafür normalerweise die 25%ige Abgeltungsteuer und darauf noch einmal 5,5% Solidaritätszuschlag ein. Die Bank muss auch den Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitalerträge vornehmen, wenn Sie einer Religionsgemeinschaft angehören. Ein Thema, das bei Sparern viele steuerliche Fragen aufwirft. Hier die wichtigsten Infos rund um das Thema „Kirchensteuer & Kapitalerträge“.

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Warum ist Kirchensteuer auf Kapitalerträge fällig?

Beim Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitalerträge handelt es sich um keine neue Steuer auf Kapitalerträge. Wer evangelisch oder katholisch ist und Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (ledig) / 1.602 Euro (zusammenveranlagte Eheleute) erzielt, muss schon seit 2009 Kirchensteuer auf seine Kapitalerträge bezahlen. Es erfolgte jedoch lange kein Einbehalt durch die Bank, sondern die Kirchensteuer hätte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid nacherheben müssen. Da viele Sparer jedoch keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichten, wurde die Kirchensteuer auf Kapitalerträge sehr oft nicht bezahlt.

Bin ich ein Steuerhinterzieher, wenn ich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht bezahlt habe?

Nein. Sie müssen kein Verfahren wegen Steuerhinterziehung fürchten. In den Kirchensteuergesetzen ist geregelt, dass das Nichtbezahlen von Kirchensteuer nicht nach weltlichen Maßstäben strafbar ist (so auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil; Az. 5 StR 547/07). Seit 2015 ist der Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitalerträge Pflicht.

Kann ich verhindern, dass Kirchensteuer auf meine Kapitalerträge einbehalten wird?

Ja. Sie können den Einbehalt der Kirchensteuer tatsächlich verhindern. Dazu müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) einen Sperrvermerk für das Folgejahr beantragen. Durch die Beantragung des Sperrvermerks erhalten Sie eine Stundung der Kirchensteuer.

Sie müssen diese nicht sofort bei Zufluss der Kapitalerträge bezahlen, sondern erst im Steuerbescheid des betreffenden Jahres. Ihr Finanzamt wird jedoch über die Beantragung des Sperrvermerks informiert und wird Sie deshalb für dieses Jahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichten.

Praxis-Tipp: Die Beantragung des Sperrvermerks macht also nur dann Sinn, wenn es um hohe Einbehalte zur Kirchsteuern geht und Sie diese Zahlung nicht sofort leisten möchten.

Kann ich die auf Kapitalerträge gezahlte Kirchsteuer als Sonderausgabe abziehen?

Leider nein. Normalerweise ist die Kirchensteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten hat, nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abziehbar. Dasselbe gilt für geleistete Kirchensteuervorauszahlungen. Doch die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge fällig wird, ist vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen (§ 10 Abs. 1 N. 4, 2. Halbsatz EStG).

Müssen Paare Kirchensteuer auf Kapitalerträge entrichten, wenn nur einer kirchensteuerpflichtig ist?

Die Bank ordnet bei Gemeinschaftsdepots Ehegatten die erwirtschafteten Kapitalerträge je zur Hälfe zu. Das bedeutet, dass nur für 50% der Kapitalerträge Kirchensteuer fällig wird.

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