Umzugsbedingte Nachhilfekosten für Kinder abziehbar

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann sich umzugsbedingte Nachhilfekosten für Kinder mit dem Finanzamt teilen.
Unterrichtskosten für Kinder nach beruflich bedingtem Umzug
Sind Sie Arbeitnehmer und sind aus beruflichen Gründen umgezogen? Wenn ja, winkt beim Werbungskostenabzug neben der Umzugskostenpauschale auch ein Abzug für Nachhilfekosten. Doch wie viel der Ausgaben für Nachhilfe der Kinder das Finanzamt steuersparend zum Abzug zulässt, ist oftmals nicht klar. Hier die komplizierte Berechnung.
Zunächst eine gute Nachricht
Pauschale Werbungskosten erkennt das Finanzamt für einen Umzug bereits an, wenn Sie sich durch dem Umzug täglich insgesamt eine Stunde Fahrtzeit zur Arbeit sparen. In diesem Fall liegt ein Umzug aus beruflichen Gründen vor.
Benötigen Ihre Kinder wegen des Umzugs Nachhilfe, winken für berufliche Umzüge beim Werbungskostenabzug je nach Zeitpunkt der Beendigung des Umzugs folgende Höchstbeträge:
Beendigung des Umzugs | Als Werbungskosten abziehbare Höchstbeträge |
bis 28.2.2014 | 1.752 Euro |
ab 1. März 2014 | 1.802 Euro |
ab 1. März 2015 | 1.841 Euro |
So werden die abziehbaren Werbungskosten für umzugsbedingte Nachhilfe ermittelt
In welcher Höhe Nachhilfekosten bei einem beruflichen Umzug neben der Umzugskostenpauschale als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wird durch folgende Berechnungsschritte ermittelt:
- Schritt 1: Die angefallenen Unterrichtskosten werden nur bis zu Hälfte des Höchstbetrags als Werbungskosten anerkannt.
- Schritt 2: Vom Restbetrag dürfen noch 75% der Nachhilfekosten abgezogen werden, bis der zweite Höchstbetrag erreicht ist
Tipp
In die Einkommensteuererklärung tragen Sie jedoch die vollen Nachhilfekosten ein. Das Finanzamt führt dann diese Höchstbetragsberechnung für den Werbungskostenabzug umzugsbedingter Nachhilfekosten durch. Sie wissen aber jetzt, warum es bei den Nachhilfekosten zu Abweichungen zwischen Angaben in Ihrer Steuererklärung und den Werbungskosten in Ihrem Steuerbescheid kommen kann.