Wie fülle ich eine Steuererklärung aus?

Die Steuererklärung ist für viele eine ausgesprochen lästige Pflicht, die sie möglichst lange vor sich herschieben. Wer das erste Mal eine Steuererklärung erstellt und sich fragt, wie das eigentlich geht, dem sei an dieser Stelle die Angst genommen: Wir haben hier alle wichtigen Infos zum Ausfüllen der Steuererklärung gesammelt.
Steuererklärung ausfüllen: ein paar Fragen vorab
Es gibt ein paar Dinge, die Sie klären müssen, bevor Sie die Steuererklärung ausfüllen. Zum Beispiel, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind: das wirkt sich nämlich auf die Frist aus, bis wann die Erklärung beim Finanzamt sein muss.
Die nächste Frage ist, wie Sie die Steuererklärung ausfüllen wollen: auf Papier, mit ELSTER, oder einer Steuersoftware? Die Formulare und ELSTER sind kostenlos, aber kompliziert. Die Steuersoftware macht Ihnen das Ausfüllen deutlich leichter. Unter bestimmten Voraussetzungen muss man die Steuererklärung elektronisch abgeben, dann fallen die Formulare als Option weg.
Muss ich eine elektronische Steuererklärung abgeben?
Die Papiersteuererklärung ist für Sie immer dann tabu, wenn in Ihrer Steuererklärung ein Gewinn oder ein Verlust aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit auftaucht, oder wenn Sie selbständiger Land- und Forstwirt sind. In dem Fall ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung gesetzlich vorgeschrieben.
Das bedeutet also beispielsweise: Haben Sie sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach Ihres Eigenheims installieren lassen und erzielen Einnahmen aus Einspeisevergütungen, sind Sie in den Augen des Finanzamts gewerblich tätig.
Folge: Sie müssen Ihre Steuererklärung zwingend papierlos ans Finanzamt schicken.
Erzielen Sie keine sogenannten Gewinneinkünfte, haben Sie ein Wahlrecht. Sie können die Steuererklärung auf altmodische Art in Papierform in den Briefkasten des Finanzamts werfen oder gehen elektronische Wege: Sie können dann das Elster Formular der Finanzverwaltung nutzen, oder es sich mit einer Steuersoftware ganz leicht machen.
Vorsicht bei Papier
Erzielen Sie Gewinneinkünfte und reichen trotzdem eine Steuererklärung in Papierform ein, wertet das Finanzamt die Steuererklärung als nicht abgegeben. Schlimmstenfalls drohen hier für Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, die Schätzung mit Steuernachzahlungen sowie die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.
Ausnahme: Nur wenn Sie dem Finanzamt plausibel nachweisen können, dass Sie beispielsweise altersbedingt weder einen PC noch einen Internetanschluss haben, genehmigt das Finanzamt auf Antrag meist, dass Sie trotz Gewinneinkünften weiterhin eine Steuererklärung in Papierform abgeben dürfen.
So füllen Sie Ihre Steuererklärung mit TAXMAN aus
Entscheiden Sie sich für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung über die Steuersoftware TAXMAN, werden Ihnen zu Beginn einige Fragen gestellt. Dadurch wird festgelegt, in welcher Reihenfolge Sie die verschiedenen Steuersparangaben für Ihre Steuererklärung machen. Statt Behördendeutsch beantworten Sie einfache Fragen und TAXMAN füllt die Steuererklärung quasi für Sie aus. Hier einige Tipps zum Ausfüllen:
- Suchen Sie zu jeder Rubrik die passenden Unterlagen, Rechnungen und Bescheinigungen und heften Sie diese in einem Ordner ab. Das erleichtert die Suche nach den Steuerbelegen, sollte das Finanzamt Rückfragen zu Ihrer Steuererklärung haben.
- Sind Sie sich nicht ganz sicher, welche Bedeutung eine bestimmte Frage für Ihre Steuererklärung hat, nutzen Sie die umfangreiche Bibliothek von TAXMAN. Dort erhalten Sie kurzweilige Infos mit Beispielen und sind somit sofort im Bilde, worum es geht.
- Übermitteln Sie die elektronische Steuererklärung ohne Zertifikat ans Finanzamt, müssen Sie eine komprimierte Steuererklärung in Papierform ausdrucken, unterschreiben und per Post ans Finanzamt schicken oder in den Briefkasten werfen.
- Nutzen Sie den Belegmanager bereits während des Steuerjahres: Sie können Ihre Rechnungen und Ausgaben schon übers Jahr digital erfassen und sortieren - der Schuhkarton mit Zettelchaos gehört dann der Vergangenheit an.