Hundesteuer erklärt: Hintergründe, Pflichten und praktische Tipps

Zwei Hunde rennen gemeinsam in Richtung Kamera

Wollen Sie sich einen Hund zulegen oder haben Sie bereits einen Hund, sollten Sie unbedingt an die Hundesteuer denken, die Hundebesitzer an die Gemeinde bezahlen müssen. Erfahren Sie hier, was es mit der Hundesteuer auf sich hat und wie diese festgesetzt wird.

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Inhaltsverzeichnis

Seit wann gibt es die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist nicht ganz so neu. In verschiedenen Quellen taucht die Hundesteuer erstmals um 1500 auf. Damals hieß die Hundesteuer noch „Hundekorn“, weil sie nicht in Form von Geld, sondern in Form einer Kornabgabe erhoben wurde.

Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer

Schon damals war die Hundesteuer eine reine Gemeindesteuer, das heißt, jede Gemeinde kann sie selbst festlegen. Das ist auch heute noch so. Fragt man sich, warum es denn eigentlich eine Hundesteuer gibt, hilft ein Blick in einen Glossareintrag des Bundesfinanzministeriums. Hier wird erklärt, dass mit der Hundesteuer vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt werden. So soll die Hundesteuer zum Beispiel dazu beitragen, die Zahl der Hunde in Deutschland zu begrenzen.

Was ist die rechtliche Begründung der Hundesteuer?

Laut Bundesfinanzministerium sind die "Rechtsgrundlage für die Hundesteuer [...] die Hundesteuergesetze bzw. die Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen."

Ob eine Hundesteuer erhoben wird oder nicht und wie hoch diese ausfällt, entscheidet jede Gemeinde eigenständig. So gibt es in Deutschland auch Gemeinden, bei denen Hundebesitzer:innen in Punkto Hundesteuer nicht zur Kasse gebeten werden.

Wer muss eigentlich Hundesteuer bezahlen?

Grundsätzlich wird die Hundesteuer nur für Hundebesitzer:innen fällig, die ihren Hund rein zu ihrem Privatvergnügen halten. Für Hütehunde , Rettungshunde oder Begleit- und Führhunden gelten Ausnahmen bei der Hundesteuer. Sie müssen weniger oder gar keine Hundesteuer bezahlen. Auch hier gelten örtliche Bestimmungen.

Wie viel Hundesteuer muss ich bezahlen?

Wie hoch die Hundesteuer ausfällt, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Hundesteuer muss pro Hund im Haushalt bezahlt werden und beträgt in Deutschland zwischen 24 und 350 Euro je Hund, in wenigen Ausnahmen muss sogar gar keine Steuer gezahlt werden. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund oder einen Listenhund („Kampfhund") hält, muss oft tiefer in die Tasche greifen. Für Listenhunde kann die Hundesteuer schon mal 600 Euro bis 1.200 Euro kosten (Oberverwaltungsgericht, Az. 2 LB 34/15).

Kann ich die Hundesteuer absetzen?

Wenn der Hund aus privaten Gründen gehalten wird, kann die Hundesteuer nicht abgesetzt werden. Vielleicht ein kleiner Trost: Die Hundehaftpflichtversicherung ist absetzbar und Sie können sie bei den Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Warum gibt es eine Hundesteuer und keine Katzensteuer?

Viele Hundebesitzer:innen sehen sich diskriminiert. Schließlich müssen sie Hundesteuer für ihren Vierbeiner bezahlen, wohingegen Katzenbesitzer:innen von einer Katzensteuer verschont bleiben. Das hat hauptsächlich historische Gründe, bei vergangenen Plänen einer Katzensteuer hat es jedoch auch immer wieder an der Durchführung gehapert.

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