Einspruch gegen den Steuerbescheid: Ihr Wegweiser zur erfolgreichen Handhabung

Ein nicht zufriedenstellender Steuerbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, denn auch das Finanzamt kann sich irren. Wie Sie Ihre Rechte geltend machen, Fehler korrigieren und Einspruch einlegen können, lesen Sie in unserem Artikel.
Die Fristen beim Einspruch gegen den Steuerbescheid
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einzulegen, was Sie jedoch nicht von eventuellen Nachforderungen des Finanzamts befreit.
Um einen Einspruch einzulegen, haben Sie nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einen Monat Zeit. Ausschlagegeben dafür, ab wann der Monat zählt, ist das Datum, auf welches Ihr Steuerbescheid datiert ist. Hinzu kommen weitere 4 Tage für die Bekanntgabefiktion (nach § 122 AO). Auf das Ende der 4-Tages-Frist rechnen Sie dann noch einen Monat (nach § 355 AO) drauf und kommen so zu dem Datum, bis zu welchem Sie Einspruch einlegen können. Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Wenn der Einspruch nicht innerhalb dieser Frist beim Finanzamt eingeht, ist er unwirksam und der Steuerbescheid kann nicht mehr verändert werden.
Beispiel: Der Steuerbescheid ist auf den 30.08.2025 datiert. Der Beginn der Einspruchsfrist wäre dann, plus 4 Tage wegen der Bekanntgabefiktion, der 03.09.2025. Auf dieses Datum wird jetzt noch der Monat gerechnet. Ende der Einspruchsfrist ist nun der 03.10.2025, da in diesem Fall das Fristende auf einen Feiertag fällt, läuft die Frist erst am nächsten Werktag ab. Hier wäre das der 06.10.2025.
Achtung: Wenn Sie einen Zahlungsaufschub wünschen, um einen Einspruch einzulegen, müssen Sie außerdem zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ist dies geschehen, prüft das Finanzamt Ihre Einkommenssteuererklärung erneut. Ist Ihr Einspruch erfolgreich, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid. Bleibt das Finanzamt jedoch bei seiner Entscheidung, erhalten Sie eine formelle Einspruchsentscheidung und der nächste Schritt wäre ein Gerichtsverfahren.
Folgen eines Einspruchs: Was Sie erwarten können
Ein Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid führt dazu, dass das Finanzamt Ihre Steuererklärung erneut komplett durchgeht. Dies beinhaltet auch die Punkte, bei denen möglicherweise ein Fehler zu Ihren Gunsten vorliegt. Sobald das Finanzamt einen Fehler entdeckt, der Ihnen zum Nachteil wird, wird der Steuerbescheid entsprechend angepasst. Aber Vorsicht, während der Prüfung können auch weitere Fehler entdeckt werden, die bisher zu Ihrem Vorteil waren. In diesem Fall warnt das Finanzamt Sie vor einer potenziellen "Verschlechterung". Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen und den Status quo beizubehalten.
Angenommen, Sie haben Einspruch eingelegt, weil Ihre Werbungskosten vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, was zu einer Steuererstattung von 700 EUR führen würde. Während der Prüfung bemerkt das Finanzamt jedoch einen Tippfehler bei den Spenden, welcher zu einer ungerechtfertigten Steuervergünstigung von 1.000 EUR geführt hat. Dies würde dazu führen, dass Sie trotz Ihres Einspruchs 300 EUR an das Finanzamt zurückzahlen müssten. Wenn Sie Ihren Einspruch zurückziehen, bleibt der ursprüngliche Steuerbescheid trotz seines Fehlers bestehen.
Wichtig: Es kann auch bereits einen laufenden Musterprozess beim Bundesfinanzhof geben, der Auswirkungen auf Ihren Fall haben könnte. In diesem Fall empfiehlt es sich, Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen und das Finanzamt auf das laufende Verfahren hinzuweisen. Sie können auch beantragen, dass Ihr Fall bis zur Entscheidung im Musterprozess pausiert wird. Sie würden dann erst wieder etwas zu Ihrem Einspruch hören, wenn das Urteil gefällt wurde. Beachten Sie, dass das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid für Sie kostenfrei ist.
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