Einspruch gegen den Steuerbescheid: Ihr Wegweiser zur erfolgreichen Handhabung

Einspruch gegen den Steuerbescheid: Ihr Wegweiser zur erfolgreichen Handhabung

Ein nicht zufriedenstellender Steuerbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, denn auch das Finanzamt kann sich irren. Wie Sie Ihre Rechte geltend machen, Fehler korrigieren und Einspruch einlegen können, lesen Sie in unserem Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Wann ist ein Einspruch überhaupt sinnvoll?

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist dann sinnvoll, wenn Sie der begründeten Meinung sind, dass Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist, zum Beispiel wenn die festgesetzte Steuer zu hoch oder zu niedrig ist. Das kann auftreten, wenn bestimmte steuerlich geltend gemachte Abzüge oder Freibeträge, wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder andere Freibeträge, nicht anerkannt wurden. Auch Daten- oder Rechenfehler, die zu einer falschen Steuerfestsetzung führen, können einen Einspruch rechtfertigen. In manchen Fällen kann ein Einspruch zudem sinnvoll sein, um auf laufende Musterprozesse hinzuweisen – dazu später mehr.

Die Fristen beim Einspruch gegen den Steuerbescheid

Sie haben innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids die Möglichkeit, gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Das befreit Sie jedoch nicht von eventuellen Nachforderungen des Finanzamts, da der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Ausschlaggebend dafür, ab wann die einmonatige Einspruchs“frist“ läuft, ist das Datum, ab dem der Bescheid als bekannt gegeben gilt. Ein schriftlicher Bescheid gilt grundsätzlich am vierten Tag nach Aufgabe bei der Post als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Ab diesem Tag rechnen Sie dann noch einen Monat drauf und kommen zu dem Datum, bis zu dem Sie Einspruch einlegen können. Für die Bekanntgabe sind Feiertage irrelevant, es gilt immer der vierte Tag nach Absendung als Anfangsdatum für den Monat, in dem ein Einspruch möglich ist.

Fällt wiederum das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Wenn der Einspruch nicht innerhalb dieser Frist beim Finanzamt eingeht, ist er unwirksam und der Steuerbescheid kann nicht mehr verändert werden.

Beispiel Einspruchsfrist berechnen: Der Steuerbescheid, der auf dem Postweg angekommen ist, wurde am 10.08.2025 aufgegeben. Nach der Bekanntgabefiktion gilt der Bescheid dann genau 4 Tage später, also am 14.08.2025, als bekannt gegeben. Addiert man nun einen Monat, erhält man das Datum der Einspruchsfrist. Diese endet in unserem Beispiel demnach am 14.09.2025, um 12 Uhr nachts. Da in diesem Fall das Fristende auf einen Sonntag fällt, läuft die Frist erst am nächsten Werktag, also am 15.09.2025, ab.

Achtung: Ein Einspruch stoppt die Zahlungsfrist eines Steuerbescheids nicht automatisch.

Hinweis: Wenn Sie einen Zahlungsaufschub wünschen, müssen Sie zusätzlich eine "Aussetzung der Vollziehung" beantragen. Ist dies geschehen, prüft das Finanzamt Ihren angefochtenen Bescheid erneut. Ist Ihr Einspruch erfolgreich, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid. Bleibt das Finanzamt jedoch bei seiner Entscheidung und weist ihren Einspruch zurück, erhalten Sie eine formelle Einspruchsentscheidung und der nächste Schritt wäre dann ein Gerichtsverfahren

So legen Sie richtig Einspruch ein: Form und Inhalt

Der Einspruch muss postalisch oder elektronisch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt eingehen. Mit der Bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs können Sie sich zusätzlich absichern.

In das Schreiben gehören:

·      Name, Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer

·      Bezeichnung des Bescheids (Datum und Bescheid-Nr.)

·      Eindeutige Kennzeichnung als „Einspruch“

·     Begründung (kann auch nachgereicht werden)

Folgen eines Einspruchs: Was Sie erwarten können

Ein Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid führt dazu, dass das Finanzamt den gesamten Steuerbescheid und die zugrunde liegenden Feststellungen erneut komplett durchgeht. Dabei kann das Finanzamt sowohl Punkte überprüfen, die zu Ihrem Nachteil waren als auch solche, bei denen ein Fehler zu Ihren Gunsten passiert ist.

Entdeckt das Finanzamt einen Fehler, der Ihnen zum Nachteil wird, wird der Steuerbescheid entsprechend angepasst.

Aber Vorsicht, während der Prüfung können auch weitere Fehler entdeckt werden, die sich bisher zu Ihrem Vorteil ausgewirkt haben. In diesem Fall warnt das Finanzamt Sie in der Regel vor einer potenziellen "Verböserung" oder gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen und den Status quo beizubehalten – sofern die Einspruchsentscheidung noch nichtbekanntgegeben wurde.

Beispiel-Szenario: Angenommen, Sie haben Einspruch eingelegt, weil Ihre Werbungskosten vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, was zu einer Steuererstattung von 700 EUR führen würde. Während der Prüfung bemerkt das Finanzamt jedoch einen Rechenfehler bei den Spenden, welcher zu einer ungerechtfertigten Steuervergünstigung von 1.000 EUR geführt hat. Dies würde dazu führen, dass Sie trotz Ihres Einspruchs 300 EUR an das Finanzamt nachzahlen müssten. Wenn Sie Ihren Einspruch fristgerecht zurückziehen, bleibt der ursprüngliche Steuerbescheid trotz seines Fehlers bestehen, die Steuerfestsetzung wird also nicht korrigiert. So entgehen Sie der Nachzahlung und der ursprüngliche Bescheid bleibt gültig.

Wichtig: Es kann sein, dass bereits ein laufender Musterprozess beim Bundesfinanzhof (BFH) existiert, der Auswirkungen auf Ihren Fall haben könnte. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen und das Finanzamt dabei auf das laufende Verfahren hinzuweisen. Sie können auch beantragen, dass Ihr Fall bis zur Entscheidung im Musterprozess pausiert wird. Sie würden dann erst wieder etwas zu Ihrem Einspruch hören, wenn das BFH-Urteil ergangen ist. Beachten Sie, dass das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid für Sie kostenfrei ist.

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