Einkommenssteuererklärung: Für wen ist sie Pflicht und für wen ist sie freiwillig?

Einkommenssteuererklärung: für wen ist sie Pflicht und für wen ist sie freiwillig?

In Deutschland ist jede:r zweite Arbeitnehmer:in dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch gerade wenn keine Pflicht besteht, lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung besonders, wenn bestimmte persönliche steuerliche Situationen vorliegen.

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Inhaltsverzeichnis

Pflichtveranlagung: Wann ist eine Steuererklärung erforderlich?

Das Finanzamt erwartet normalerweise dann eine Einkommensteuererklärung, wenn bestimmte gesetzlich geregelte Tatbestände vorliegen, bei denen der Lohnsteuerabzug die tatsächliche Einkommensteuer voraussichtlich nicht vollständig abdeckt. Oder in anderen Worten: Wenn es befürchtet, ass zu wenig Steuern gezahlt wurden.

Es gibt jedoch auch bestimmte Fälle, in denen die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht ist. Pflichtfälle sind in § 46 EstG geregelt. Diese Situationen gelten vor allem für Arbeitnehmer:innen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind verheiratet, Sie und Ihr:e Lebenspartner:in haben Arbeitslohn bezogen, und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor.
  • Sie oder Ihr:e Ehepartner:in haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), früher als Lohnsteuerkarte bekannt, eintragen lassen, die sich lohnsteuermindernd ausgewirkt haben.
  • Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung oder Verpachtung erzielt, deren Summe mehr als 410 Euro im Jahr beträgt.
  • Sie haben im Kalenderjahr steuerfreie Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld usw.), von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten.
  • Sie haben gleichzeitig von mehreren Arbeitgeber:innen Lohn erhalten, sodass für ein weiteres Arbeitsverhältnis die Steuerklasse VI angewendet wurde.
  • Sie haben unterjährig den Job gewechselt und Ihr:e Arbeitgeber:in hat Lohnsteuer für Abzüge wie Weihnachtsgeld berechnet, ohne den früheren Arbeitslohn anderer Arbeitgeber zu berücksichtigen – in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung taucht dann ein „S“ auf.
  • Sie haben eine Abfindung erhalten, und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
  • Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln, was zur verpflichtenden Abgabe der Einkommensteuererklärung führen kann, z.B. wenn inländische Einkünfte vorliegen.
  • Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
  • Sie haben eine:n beschränkt steuerpflichtige:n Ehepartner:in, der:die im EU-Ausland lebt; dies kann unter bestimmten Bedingungen zur Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung führen, insbesondere bei gemeinsamen Einkünften oder Steuerklassenkombinationen.
  • Sie sind Arbeitnehmer:in, Ihre Ehe wurde geschieden (oder Ihr Ehepartner ist verstorben), und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit eine Steuererklärung abgeben. Prüfen Sie genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen und ob Sie dadurch der Pflicht unterliegen. Dies ist wichtig, um Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und mögliche Steuervorteile oder Erstattungen nicht zu verpassen. Ggf. kontaktiert das Finanzamt Sie jedoch auch mit einer Aufforderung.

Hinweis: Wenn gesetzliche Pflichtgründe vorliegen, kann das Finanzamt Sie direkt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. In diesen Fällen ist die Abgabe dann nicht mehr freiwillig, sondern wird für Sie zur Pflicht.

Lohnt sich eine Steuererklärung, wenn keine Pflicht besteht?

Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung in Deutschland ist oft unbeliebt und erscheint kompliziert. Viele Arbeitnehmer:innen entscheiden sich daher dafür, den jährlichen Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden, wenn sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Finanziell betrachtet ist dies jedoch in den meisten Fällen die falsche Entscheidung. Denn: Die durchschnittliche Rückerstattung liegt laut Statistischem Bundesamt bei 1172 Euro. Das bedeutet: Die Steuererklärung lohnt sich – und das besonders dann, wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, sondern diese freiwillig einreichen!

Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann vor allem dann von Vorteil für Sie sein, wenn Sie hohe individuelle Ausgaben hatten, die Sie in der Steuererklärung geltend machen können. Der Grund dafür: Das Finanzamt berücksichtigt bei sämtlichen steuermindernden Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen sowie Mitgliedsbeiträge und Spenden) nur pauschale Sätze oder Freibeträge. Übersteigen Ihre individuellen steuerlich absetzbaren Ausgaben diese Pauschbeträge, können diese nur berücksichtigt werden, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen und Ihre tatsächlichen Ausgaben dort anführen. Das bedeutet: Wenn Sie wegen hoher individueller Ausgaben eine Steuererstattung erhalten möchten, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.

Praxistipp: Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung verpflichtet in Zukunft nicht automatisch zu weiteren Abgaben. Sie können sich jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen wollen oder nicht.

Übersicht: Abgabefristen für die Steuererklärung

Längere Abgabefristen durch eine freiwillige Steuererklärung

Ein weiterer Vorteil der freiwilligen Steuererklärung liegt in den längeren Abgabefristen. Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie bis zu 4 Jahre nach Ablauf des betroffenen Steuerjahres Zeit, die Steuererklärung einzureichen.

Beispiel: Das bedeutet, die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Finanzamt eingereicht werden.

In bestimmten Fällen gelten gesonderte Fristen. Wenn Sie beispielsweise einen Verlustvortrag feststellen lassen wollen, verlängert sich die Abgabefrist sogar auf 7 Jahre.

Praxistipp: Erreicht die freiwillige Steuererklärung das Finanzamt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, wird sie nicht mehr bearbeitet. Sie sollten die Verjährungsfrist also nicht versäumen!

Welche Möglichkeiten der Entlastung gibt es bei einer Steuererklärung?

Wenn Sie sich eines Teils der Arbeit beim Ausfüllen der Steuerformulare entledigen wollen, gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuererklärung stressfreier und effizienter erledigen können:

Steuersoftware: Zahlreiche Steuersoftware-Programme wie TAXMAN unterstützen Sie inhaltlich und organisatorisch beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und sind zudem kostengünstig. So vergessen Sie keine abzugsfähigen Kosten und sind auf der sicheren Seite.

Steuerberater:in: Bei komplexeren Steuerfällen, die sich durch Nebeneinnahmen, Zweitwohnsitz etc. ergeben können, kann der Gang zur Steuerkanzlei ratsam sein. Der:Die Steuerberater:in kennt die Zusammenhänge (z. B. Wahlmöglichkeiten oder bestimmte Voraussetzungen) und kann Sie kompetent unterstützen.

Lohnsteuerhilfevereine: Wenn Ihre Steuererklärung nicht zu komplex ist, können Sie sich auch an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese bieten zwar nicht die individuelle Beratungstiefe einer Steuerberatung, sind aber erheblich günstiger. Achtung: Bei bestimmten Berufsgruppen und Steuerfällen dürfen Lohnsteuerhilfevereine nicht beraten, z. B. bei Selbstständigen und Freiberufler:innen.

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