Homeoffice: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

In den letzten Jahren hat das Arbeiten im Homeoffice stark zugenommen. Auch wenn die ursprünglich befristeten Steuervergünstigungen mittlerweile dauerhaft gelten, gibt es immer noch einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Kosten für die Arbeit von zu Hause von der Steuer absetzen zu können. Hier erfahren Sie, die Unterschiede zwischen der Homeoffice-Pauschale (Tages-Pauschale) und dem häuslichen Arbeitszimmer.
Homeoffice von der Steuer absetzen – so viel gibt es
Seit 2023 können Arbeitnehmer:innen, die im Homeoffice arbeiten, eine Homeoffice-Pauschale von bis zu 6 Euro pro Tag und insgesamt 1.260 Euro pro Jahr von ihren Steuern absetzen. Die Pauschale kann für bis zu 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden, jedoch wird sie auf die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro angerechnet. Falls Ihre Werbungskosten insgesamt unter 1.230 Euro liegen, haben Sie keinen steuerlichen Vorteil durch die Homeoffice-Pauschale. Die Werbungskostenpauschale berücksichtigt das Finanzamt automatisch, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Seit 2023 kann die Homeoffice-Pauschale nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Arbeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von einer Zweitwohnung aus erledigt wird.
Homeoffice-Pauschale 2026
An der Höhe des Anspruchs auf die Homeoffice-Pauschale ändert sich auch 2026 nichts: Sechs Euro pro Tag, für maximal 210 Tage pro Jahr also insgesamt maximal 1.260 Euro im Jahr.
Was sich aber ändern wird: Ab 2026 werden die Finanzämter genauer prüfen. Im Fokus steht dabei das steuerrechtliche Überwiegenskriterium. Von einer überwiegenden Tätigkeit im Homeoffice spricht man, wenn mehr als 50 % der gesamten Arbeitszeit (qualitativ oder quantitativ) von zu Hause aus erbracht werden: Für Tage, an denen man überwiegend zu Hause arbeitet, kann eine Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr bei 210 Tagen) angesetzt werden.
Sie sollten aber darauf vorbereitet sein, dass das Finanzamt nachfragt, wann Sie von wo aus gearbeitet haben. Dokumentieren Sie also am besten Ihre Homeoffice-Tage und Büro-Tage in einer Form, die dem Finanzamt gegenüber als Nachweis dienen kann. Das erleichtert Ihnen auch die Angabe der Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage in der Steuererklärung.
Wichtig zu wissen: Für den Anspruch auf die Homeoffice-Pauschale spielt es keine Rolle, ob Sie über einen separaten Raum als Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung verfügen. Das ist nur erforderlich, wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen wollen.
Gerade bei allen, die mal im Büro und mal zu Hause arbeiten, wird das jetzt wichtig. Eine grobe Schätzung reicht oft nicht mehr. Wenn das Finanzamt nachfragt, möchte es genauer wissen, wann und wie gearbeitet wurde.
Homeoffice und Entfernungspauschale
Fahrtkosten zwischen Ihrem Zuhause und der Arbeitsstätte können als Werbungskosten mit 0,38 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke abgesetzt werden. Das gilt allerdings nur, wenn Sie tatsächlich zur Arbeit fahren.
Wenn Sie aufgrund von Homeoffice nicht ins Büro fahren, können Sie die Entfernungspauschale nicht nutzen und dadurch höher besteuert werden. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer:innen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Wenn Sie also viel im Homeoffice arbeiten, könnte es sinnvoll sein, Ihr Jahresabonnement zu kündigen.
Das häusliche Arbeitszimmer: Darauf kommt es steuerlich an
Haben Sie zuhause ein separates Arbeitszimmer für Ihre berufliche Tätigkeit eingerichtet, können Sie die tatsächlichen Kosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamtenberuflichen Tätigkeit dar: der als Arbeitszimmer genutzte Raum in der eigenen Wohnung muss nahezu ausschließlich beruflich und darf nur in sehr untergeordnetem Umfang (bis zu 10 %) privat genutzt werden. In welchen Fällen das gilt, hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 15.08.2023 veröffentlicht.
- Nutzen zwei Personen ein Arbeitszimmer für betriebliche oder berufliche Zwecke, ist dies unschädlich.
- Zum Nachweis der beruflichen Nutzung empfiehlt es sich, Fotos vom Arbeitszimmer zu machen.
- vom Arbeitgeber darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die tatsächlichen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung angegeben werden. Alternativ steht ein Pauschbetrag von 1.260 Euro zur Verfügung, der dem Höchstbetrag der Homeoffice-Pauschale für ein Kalenderjahr entspricht.
Wer sein häusliches Arbeitszimmer beispielsweise am Küchentisch oder im Schlafzimmer eingerichtet hat, kann die tatsächlich entstandenen Kosten nicht absetzen, profitiert aber als Ausgleich von der Homeoffice-Pauschale.
Arbeitszimmerkosten: Ende der Deckelung auf 1.260 Euro
Die Kosten für das Arbeitszimmer konnten bis zum 31.12.2022 abgesetzt werden, wenn es nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit bildete und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Die Kosten waren jedoch auf 1.260 Euro pro Jahr begrenzt. Ab dem 1.1.2023 entfällt diese Regelung. Stattdessen können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer geltend gemacht werden, was in der Regel keine Verschlechterung bedeutet. Denken Sie hier beispielsweise an Kosten für Bürostuhl und andere Büromaterialien, die Sie geltend machen können oder auch an den neu angeschafften Bildschirm für Ihre Online-Meetings.
Homeoffice-Pauschale vs. tatsächliche Kosten
Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Homeoffice-Pauschale nicht genutzt werden kann, wenn bereits Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden. Beide Möglichkeiten können somit nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Homeoffice und doppelte Haushaltsführung
Wenn Sie an einem anderen Ort als dem Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhalten, entstehen Kosten für doppelte Haushaltsführung. Wenn Sie vorübergehend in Ihr häusliches Arbeitszimmer versetzt werden, verliert Ihr bisheriger Arbeitsort jedoch nicht gleich automatisch seine Eigenschaft als erste Tätigkeitsstätte – es sei denn, das Homeoffice wird dauerhaft eingerichtet.
Jedoch gilt zu beachten, dass bei doppelter Haushaltsführung seit 2023 keine zusätzlichen Kosten für das Homeoffice mehr abziehbar sind. Wenn Sie mindestens einmal pro Woche nach Hause fahren, ändert sich an der steuerlichen Absetzbarkeit der Heimfahrten nichts. Fallen diese wöchentlichen Heimfahrten weg, verringert sich der abzugsfähige Betrag. Es wurde ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen? Dann Achtung: Es droht eine Einkommensteuernachforderung.
Arbeiten im Homeoffice: Was sich steuerlich gilt
Bei der Arbeit im Homeoffice haben Sie keinen Anspruch auf die Entfernungspauschale. Im Gegenzug entstehen Ihnen zuhause Kosten für die Arbeitstätigkeit (Wasser, Heizung, Strom, Internet). Dem wird mit der Homeoffice-Pauschale in Höhe von maximal 1.260 Euro pro Kalenderjahr Rechnung getragen. Wahlweise können Sie für ein separates Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung die tatsächlichen Kosten in voller Höhe steuerlich geltend machen, wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt sind. Bereiten Sie sich auf den Fall vor, dass das Finanzamt Nachweise fordert. Dokumentieren Sie daher Homeoffice-Tage und im Falle des häuslichen Arbeitszimmers tatsächlich entstandene Kosten.
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