Fahrtkosten in der Steuererklärung: So nutzen Sie steuerliche Vorteile optimal!

Auto, Bahn, Fahrrad oder doch zu Fuß? Wie Sie zur Arbeit kommen, spielt für die Entfernungspauschale (=Pendlerpauschale) keine Rolle. Denn der Weg zur Arbeit kann in jedem Fall steuerlich abgesetzt werden. Welche beiden Möglichkeiten es hierfür gibt, erfahren Sie hier.
Fahrtkosten geltend machen – diese Möglichkeiten gibt es
Um Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend zumachen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Pendlerpauschale nutzen: Sie können die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) nutzen. Dabei können Sie Kilometer für den Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstelle pauschal ansetzen, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Es spielt keine Rolle, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, der Bahn, dem Auto oder anderen Transportmitteln zur Arbeit kommen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie nur die einfache Strecke angeben dürfen. Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt ist.
- Tatsächliche Kosten absetzen: Alternativ können Sie die Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten wie zum Beispiel die Ausgaben für Ihre Fahrkarte absetzen. Dies ist empfehlenswert, wenn Ihre Kosten höher sind als der Betrag der Entfernungspauschale. In diesem Fall müssen Sie jedoch alle Kosten belegen und sollten daher alle Belege gut aufbewahren.
Tipp: Die Berechnung der tatsächlichen Kosten lohnt sich in der Regel vor allem, wenn Sie beruflich viel unterwegs sind und ein relativ neues Auto besitzen, da Sie die Kosten für Ihr Auto abschreiben können.
Pendlerpauschale berechnen: Wie hoch ist die Entfernungspauschale?
Pendlerpauschale ab 2026
Das Finanzamt erkennt seit 2026 pauschal 0,38 Euro pro Kilometer für einen einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort (erster Tätigkeitsstätte) als Werbungskosten an. Damit will die Bundesregierung pendelnde Berufstätige, die weite Arbeitswege haben, steuerlich stärkerentlasten.
Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt.
Berechnung: (Einfache Wegstrecke zur Arbeit in km x 0,38 Euro) x Anzahl Tage bei der Arbeit = Entfernungspauschale in Euro
Konkrete Beispiele zu den Auswirkungen der höheren Pendlerpauschale finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Pendlerpauschale bis Ende 2025
Bis Ende 2025 und damit für die Steuererklärung 2025 gelten für die Pendlerpauschale die folgenden Werte:
- für die ersten 20 Kilometer: 0,30 Euro pro Kilometer
- ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro pro Kilometer
Die Werte gelten aber nur für die einfache Wegstrecke zur Arbeit.
Wann lohnt sich die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten. Für Werbungskosten berücksichtigt das Finanzamt für alle Arbeitnehmer:innen in jedem Fall automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro – auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt.
Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend zu machen, lohnt sich nur, wenn der Betrag der Werbungskostenpauschale unter Berücksichtigung aller Werbungskosten überschritten wird. Sprich: Je mehr berufsbedingte Ausgaben (=Werbungskosten) Sie haben, desto eher lohnt sich die Angabe der Arbeitswege mittels Entfernungspauschale.
Wer auf Nummer sicher gehen will, macht die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend.
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