Werbungskosten: Welche Ausgaben Sie steuerlich absetzen können

Werbungskosten geltend machen

Sie möchten bei der Steuererklärung möglichst hohe Ausgaben geltend machen, um möglichst viel bei der Steuererklärung rauszuholen? Dafür eignen sich Werbungkosten am besten. Ob Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten oder Arbeitsmittel – hier erfahren Sie, welche Ausgaben Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.

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Inhaltsverzeichnis

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dabei kann es sich um unterschiedliche Ausgaben handeln, die Sie im Rahmen Ihrer Arbeit getätigt haben. Typische Beispiele für absetzbare Werbungskosten sind Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel oder auch Bewerbungskosten.

Voraussetzungen für Werbungkosten

Damit Sie Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, gibt es zwei Voraussetzungen zu beachten: Erstens müssen die Ausgaben beruflich veranlasst sein. Das bedeutet, dass die Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen müssen. Zweitens müssen Sie die Aufwendungen nachweisen können. Behalten Sie daher stets alle relevanten Belege sorgfältig auf, um diese im Zweifelsfall dem Finanzamt vorlegen zu können.

Höhe der Werbungskosten und Werbungskostenpauschale

Ein wichtiger Punkt bei der Absetzbarkeit von Werbungskosten ist auch die Höhe der Aufwendungen. Grundsätzlich gilt: Sie können die tatsächlich entstandenen Kosten absetzen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie keine unangemessenen oder überhöhten Ausgaben geltend machen. Die Finanzämter prüfen die Werbungskosten nämlich genau und akzeptieren nur angemessene Aufwendungen.

Das Besondere an Werbungskosten ist, dass Sie sie in unbegrenzter Höhe angeben können – eben so viel, wie Ihnen tatsächlich an Kosten entstanden ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch auf Nachfrage des Finanzamts konkrete Nachweise vorweisen können. Bewahren Sie Ihre Belege für diesen Fall gut auf.

Es gibt aber auch den sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag, der manchmal auch als Werbungskostenpauschale bezeichnet wird. Dieser beträgt 1.230 Euro im Jahr 2023 (2022: 1.200 Euro). Diesen zieht das Finanzamt unabhängig von tatsächlichen Ausgaben immer ab. Das lohnt sich für Sie immer dann, wenn Ihre tatsächlichen Aufwendungen geringer sind als der Pauschbetrag. Wenn Ihre Ausgaben für Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag liegen, sollten Sie Ihre tatsächlichen Kosten geltend machen.

Wenn Sie Sie eine Rente, Pension oder Unterhaltszahlungen erhalten, können Sie einen Werbungkostenpauschbetrag von 102 Euro in Anspruch nehmen.

Typische Beispiele für absetzbare Werbungskosten

In vielen Fällen fallen Fahrtkosten, insbesondere bei weiten Arbeitswegen, am meisten ins Gewicht. Es gibt aber noch einige weitere Werbungkosten, die Sie kennen sollten. Die typischen sind:

  • Arbeits-/Berufskleidung
  • Arbeitsmittel, z. B. Aktentasche, Werkzeuge
  • Arbeitszimmer
  • Auslandsreisen und Reisekosten
  • Beiträge zum Berufsverband, z. B. Gewerkschaftsbeiträge
  • Bewerbungskosten, z. B. Stellenanzeigen, Fotokopien, Porto, Vorstellungsreisen, Übersetzungen, Urkunden, Bewerbungsbilder, Bewerbungsmappen
  • Bewirtungskosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Entfernungspauschale
  • Fachbücher/Fachzeitschriften
  • Fachtagungen (Fortbildung/Fachtagungen)
  • Fahrtkosten
  • Homeoffice
  • Kontoführungsgebühr (pauschal 16 Euro)
  • Notebook, Smartphone und Co.
  • Reisekosten für Dienstreisen
  • Studien- und Sprachreisen
  • Telefonkosten
  • Umzugskosten
  • Unfallkosten (nicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle)

Wie Sie Werbungskosten geltend machen

Ihre Werbungskosten müssen Sie in Ihrer Steuererklärung in der entsprechenden Anlage (Anlage N) angeben. Geben Sie hier die Ihnen entstandenen Werbungskosten in tatsächlicher Höhe an. Geben Sie nur solche Kosten an, die Sie auch belegen können, falls das Finanzamt nachfragt. Die Werbungskostenpauschale berücksichtigt das Finanzamt automatisch.

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