Wie lese ich meinen Steuerbescheid?

Frau prüft Steuerbescheid am Computer

Die Steuererklärung ist erledigt, und eines Tages liegt der Steuerbescheid des Finanzamts im Briefkasten – oder ab 2026 im digitalen Postfach. Viele Steuerpflichtige freuen sich über eine Erstattung und legen den Bescheid ungelesen zur Seite. Das ist ein Fehler. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler ist mindestens jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft. Dabei handelt es sich nicht nur um inhaltliche Fehleinschätzungen, sondern häufig auch um Zahlendreher oder falsch übernommene Lohnsteuerdaten. Solche Fehler können Sie bares Geld kosten. Wie Sie Ihren Steuerbescheid richtig lesen und typische Fehler erkennen, erfahren Sie hier.

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Inhaltsverzeichnis

Wie ist der Steuerbescheid aufgebaut?

Der Einkommensteuerbescheid folgt immer demselben Aufbau und gliedert sich in mehrere Teile.

Auf der ersten Seite finden Sie Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zu Ihrem zuständigen Finanzamt. Dazu gehören unter anderem Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung. Außerdem wird dort ausgewiesen, um welche Steuerart (Lohn- oder Einkommensteuer), welches Steuerjahr und welches zu versteuernde Einkommen es geht. Auch ist ersichtlich, wie viel Steuer bereits gezahlt wurde.
Hat das Finanzamt mehr Lohnsteuer erhalten als geschuldet, finden Sie häufig den Hinweis, dass „mithin zu viel entrichtet“ wurde.

Auf der zweiten Seite sind unter den „Besteuerungsgrundlagen“ die einzelnen Berechnungsschritte aufgeführt. Hier sehen Sie alle Einnahmen (z. B. Bruttoarbeitslohn) sowie die anerkannten Ausgaben, etwa Werbungskosten, Entfernungspauschale oder Kosten für Arbeitsmittel. An dieser Stelle lässt sich gut prüfen, ob alle Angaben aus Ihrer Steuererklärung berücksichtigt wurden.

Der dritte Teil enthält die „Erläuterungen“. Dort begründet das Finanzamt seine Entscheidungen und erklärt, welche Kosten oder Pauschalen nicht anerkannt wurden – und warum. Außerdem finden Sie hier die Rechtsbehelfsbelehrung, also die Information, wie und bis wann Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen können.

Ist der Steuerbescheid ganz oder teilweise vorläufig, müssen Sie dagegen keinen Einspruch einlegen. Die Vorläufigkeit bedeutet lediglich, dass zu bestimmten Rechtsfragen noch Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig sind. Fällt die Entscheidung zu Ihren Gunsten aus, ändert das Finanzamt den Bescheid automatisch.

Digitaler Steuerbescheid ab 2026: Was sich für Sie ändert

Mit Beginn des Jahres 2026 setzt die Finanzverwaltung verstärkt auf die digitale Zustellung von Steuerbescheiden. Für viele Steuerpflichtige bedeutet das: Der Bescheid wird nicht mehr automatisch per Post verschickt, sondern online im ELSTER-Portal bereitgestellt.

Ob Sie betroffen sind, hängt nicht davon ab, welches Steuerprogramm Sie nutzen. Ausschlaggebend ist allein, ob ein ELSTER-Nutzerkonto vorhanden ist. In diesem Fall erfolgt die Bekanntgabe des Steuerbescheids elektronisch, inklusive E-Mail-Hinweis durch die Finanzverwaltung.

Wer den Steuerbescheid weiterhin in Papierform erhalten möchte, muss der digitalen Zustellung aktiv widersprechen. Diese Einstellung kann direkt im ELSTER-Konto vorgenommen werden und gilt dauerhaft, bis sie wieder geändert wird.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie nach Abgabe Ihrer Steuererklärung regelmäßig Ihr ELSTER-Postfach. Denn auch beim digitalen Steuerbescheid beginnen Fristen – etwa für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid – unabhängig davon zu laufen, ob der Bescheid gelesen wurde.

Checkliste für den Steuerbescheid: Das sollten Sie prüfen

Steuerbescheide sind nicht endgültig. Da auch dem Finanzamt Fehler unterlaufen können, sollten Sie den Bescheid sorgfältig kontrollieren. Bei inhaltlichen Streitpunkten ist in der Regel ein Einspruch gegen den Steuerbescheid erforderlich. Reine Schreib- oder Rechenfehler lassen sich oft über einen Berichtigungsantrag korrigieren.

Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Stimmen Ihre persönlichen Daten, insbesondere Bankverbindung und Steuerabzugsmerkmale?
  • Wurden alle Freibeträge (z. B. für Kinder) berücksichtigt?
  • Ist der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ korrekt berechnet?
  • Wurden Werbungskosten und andere geltend gemachte Ausgaben vollständig anerkannt?
  • Sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten, in der beantragten Höhe berücksichtigt?

Wurden Positionen gekürzt oder abgelehnt, prüfen Sie die Begründung sorgfältig und vergleichen Sie diese gegebenenfalls mit Ihren Belegen oder Steuerbescheiden aus den Vorjahren.

Tipp: Bewahren Sie Belege und alte Steuerbescheide stets auf.

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