Berufskrankheit: So setzen Sie Krankheitskosten steuerlich ab
Besteht Ihrer Meinung nach ein Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und Ihrem ausgeübten Beruf, sollten Sie sich eine Berufskrankheit bescheinigen lassen. Denn in diesem Fall können Sie die gesamten Krankheitskosten (z.B. Zuzahlungen zu Medikamenten, ärztlichen Behandlungen oder Kuren) als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Sollte Ihnen die Erkrankung allerdings nicht als Berufskrankheit bescheinigt werden, können Sie entstehende Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.
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