Mindestbeiträge für eine Riester-Rentenversicherung ermitteln: So gehts!

Die vollen Riester-Zulagen stehen Ihnen nur zu, wenn Sie bestimmte Mindestbeiträge in den Riester-Vertrag einbezahlen. Das erfordert Jahr für Jahr die Überprüfung der Beitragszahlungen und gegebenenfalls Anpassungen.
Die Riester-Rente
Um die Altersvorsorgezulage für einen Riester-Vertrag in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten. Dies sind 4% des Vorjahres-Einkommens, vermindert um den grundsätzlich individuell zustehenden Anspruch auf volle Altersvorsorgezulage sowie gegebenenfalls Kinderzulagen (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder die ab 2008 auf die Welt kamen). Der Anspruch auf die Kinderzulage gilt nur dann, wenn auch ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Liegen die Beitragszahlungen unter dem Mindesteigenbeitrag, werden die Grund- und Kinderzulage anteilig gekürzt.
Hinweis: Die Beiträge zur Riester-Rente können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Beispiel 1
Haben Sie beispielsweise 2025 ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von 30.000 Euro (= Vorjahreseinkommen) und es steht Ihnen grundsätzlich die Grundzulage von 175 Euro und zwei Kinderzulagen von jeweils 300 Euro (Kinder nach dem 1.1.2008 geboren) zu, berechnet sich Ihr Mindesteigenbeitrag für 2026 wie folgt:
Um die maximale staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie demnach mindestens 425 Euro im Jahr oder 35,50 Euro im Monat auf Ihr Riester-Konto einzahlen.
Hinweis: Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben hin begrenzt. Gutverdiener müssen zum Erhalt der vollen Zulagen maximal 2.100 Euro abzüglich des Zulagenanspruchs aus ihrem Vorjahreseinkommen einbezahlen.
Beispiel 2
Sie haben 2025 ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von 60.000 Euro (= Vorjahreseinkommen) sowie einen Anspruch auf die Grundzulage von 175 Euro und auf eine Kinderzulagen von 185 Euro (Kinder vor 2008 geboren), dann berechnet sich Ihr Mindestbeitrag für 2026 folgendermaßen:
Sie müssen demnach mindestens 1.740 Euro im Jahr, oder 145 Euro im Monat, einbezahlen, um die höchste staatliche Förderung zu erhalten.
Sockelbetrag beachten
Der Mindesteigenbeitrag ist nach unten durch den sogenannten Sockelbetrag begrenzt. Falls also Ihr Arbeitslohn im vorangegangenen Kalenderjahr sehr gering war und/oder der Zulagenanspruch - z.B. wegen mehrerer Kinder - sehr hoch ist, müssen Sie als unmittelbar Begünstigter mindestens 60 Euro im Jahr zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Werden die erforderlichen Mindesteigenbeiträge jedoch vom unmittelbar Begünstigten nicht in vollem Umfang geleistet, werden dessen zustehende Zulagen und ggf. die des nur mittelbar begünstigten Ehegatten im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem dertatsächlich geleistete Eigenbeitrag zum erforderlichen Mindesteigenbeitragsteht.
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