Alles über Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge

Steuerfreibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge

Steuerfreibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge: Strategien, um legal Steuern zu sparen. Diese Instrumente erlauben es Ihnen, einen Teil Ihres Einkommens von der Besteuerung auszunehmen, bestimmte Beträge steuerfrei zu erhalten und Ausgaben pauschal abzusetzen.

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Inhaltsverzeichnis

Im komplexen Geflecht der Steuerregelungen existieren verschiedene Begriffe, die Ihnen vertraut sein sollten: Steuerfreibeträge, Steuerfreigrenzen und Pauschbeträge. Doch was genau bedeuten diese Termini?

Freibeträge repräsentieren Geldbeträge, die bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens steuerbefreit bleiben. Sobald Ihr Einkommen diesen Betrag übersteigt, unterliegt nur der übersteigende Anteil der Besteuerung. Das ist zum Beispiel beim Grundfreibetrag der Fall.

Konträr dazu steht die Freigrenze, bei der die Steuerbefreiung nur bis zu einem spezifisch festgelegten Betrag gilt. Sobald dieser Betrag überschritten wird, erfolgt die Besteuerung des kompletten Betrags. Freigrenzen liegen unter anderem bei Sachbezügen (z. B. Jobticket, Firmen-Zuschuss für Fitnessstudios, Mitarbeitergutscheine) vor. Diese Sachbezüge sind bis zu einem Wert von 50 Euro steuerfrei.

Daneben existieren noch die sogenannten "Pauschbeträge" bzw. "Pauschalen". Hier handelt es sich um pauschale Beträge, die das Finanzamt ohne Nachweise anerkennt.

Die wichtigsten Freibeträge im Überblick:

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag dient als Schutzmauer für Ihr Existenzminimum. Er sorgt dafür, dass Sie genügend finanziellen Spielraum behalten, um Ihre grundlegenden Lebenskosten abzudecken. Er stellt die Obergrenze dar, bis zu der Ihr Einkommen von der Steuer befreit ist. Für 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb dieses Betrags, entfällt die Einkommensteuer. Überschreiten Sie diese Grenze, wird nur der Teil über dem Grundfreibetrag besteuert.

Kinderfreibetrag und BEA (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf):

Falls Sie Kinder haben, erhalten Sie sicherlich Kindergeld, das monatlich ausgezahlt wird. Für einige Eltern erweist sich jedoch der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (kurz: BEA) als vorteilhafter als das Kindergeld. Welche Option für Sie günstiger ist, prüft das Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung. In der sogenannten Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob der Abzug des Kinderfreibetrags unter Berücksichtigung Ihres individuellen Steuersatzes zu einer höheren Entlastung führen würde. Falls dies der Fall ist, erhalten Sie die Differenz erstattet.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, profitieren von einem Entlastungsbetrag. Dieser wurde im Jahr 2020 auf 4.008 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind in Ihrem Haushalt gibt es einen zusätzlichen Betrag von 240 Euro.

Ausbildungsfreibetrag: Investition in die Zukunft

Eltern, die ein volljähriges, in Ausbildung oder Studium befindliches Kind während der Ausbildung finanziell unterstützen, können vom Ausbildungsfreibetrag profitieren. Der Ausbildungsfreibetrag beträgt ab 2023 1.200 Euro pro Jahr (für 2022: 924 Euro). Dies kann eine wertvolle Entlastung sein, während Ihre Kinder ihre beruflichen Fähigkeiten entwickeln. Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag haben Sie jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Ihr Kind ist volljährig (hat das 18. Lebensjahr vollendet)
  • Das Kind befindet sich in Berufsausbildung
  • Das Kind ist auswärtig untergebracht (wohnt nicht bei Ihnen)
  • Sie als Elternteil sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
  • Sie haben Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag für das Kind
Hinweis: Denken Sie daran, dass das Finanzamt die Voraussetzungen überprüfen wird, um sicherzustellen, dass Sie für diesen Freibetrag berechtigt sind.

Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag: Gemeinnützigkeit belohnen

Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, verdienen Sie Anerkennung – und auch einen Steuervorteil. Der Übungsleiterfreibetrag gestattet es, bis zu 3.000 Euro jährliche Vergütung als Übungsleiter oder Übungsleiterin steuerfrei zu erhalten. Außerdem existiert der Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro pro Jahr für Engagierte in gemeinnützigen Vereinen. Beachten Sie jedoch, dass das Finanzamt nach Einreichung Ihrer Steuererklärung prüft, ob Sie die Kriterien für diese Freibeträge erfüllen.

Diese Pauschbeträge sollten Sie kennen

Steuererklärungen können komplex sein, aber es gibt eine Möglichkeit, das Ganze etwas einfacher zu gestalten: Pauschbeträge. Diese festgelegten Geldbeträge ermöglichen es Ihnen, bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung anzugeben, ohne mühsam Einzelbelege sammeln zu müssen.

Werbungskostenpauschale: Standardabzug für Berufliches

Die Werbungskostenpauschale ist ein Rettungsanker für Berufstätige. Sie erlaubt Ihnen, pauschal bis zu 1.230 Euro (für 2022: 1.000 Euro) für berufsbedingte Aufwendungen geltend zu machen. Diese Kosten können z. B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder Weiterbildungen umfassen.

Sparerfreibetrag: Sparen und Investieren mit Vorteilen

Der Sparerfreibetrag, der auch als Sparer-Pauschbetrag bekannt ist, ist besonders für Anleger interessant. Bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (oder 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare) bleiben Ihre Kapitalerträge steuerfrei. Das bedeutet, dass Sie Steuern nur auf Erträge zahlen, die diesen Betrag überschreiten. Nutzen Sie diesen Freibetrag, um Ihre Ersparnisse und Investitionen effizienter zu gestalten.

Behindertenpauschbetrag: Erleichterung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf einen Behindertenpauschbetrag. Dieser Betrag variiert je nach Grad der Behinderung und kann zwischen 384 Euro und 2.840 Euro pro Jahr liegen. Eine Übersicht finden Sie z. B. hier: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/behinderten-pauschbetragsgesetz_168_521068.html.

Entfernungspauschale: Entlastung für den Arbeitsweg

Die Entfernungspauschale ist ein Segen für alle, die zur Arbeit gehen oder fahren. Denn es spielt keine Rolle wie Sie zur Arbeit kommen (zu Fuß, Fahrrad, Bahn, Auto). Mit der Entfernungspauschale können Sie pauschal Fahrtkosten für den einfachen Arbeitsweg (nur eine Strecke, also nur Hin- oder Rückweg, nicht beides) absetzen. Pro Entfernungskilometer können Sie 30 Cent geltend machen. Ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Das kann sich im Laufe des Jahres zu einer erheblichen Einsparung summieren.

Umzugskostenpauschale: Hilfe für den Ortswechsel

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Umzugskostenpauschale nutzen. Sie können pauschal bis zu 886 Euro für Umzugskosten absetzen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person (Ehe- oder Lebenspartner:in, Kinder) kommen 590 Euro hinzu.

Sonderausgabenpauschbetrag: Absetzung für Sonderausgaben

Der Sonderausgabenpauschbetrag ist eine einfache Methode, um bestimmte Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Sie können bis zu 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete absetzen. Dies betrifft Dinge wie Spenden, Kirchensteuer oder bestimmte Versicherungsbeiträge.

Pauschbeträge sind eine großartige Möglichkeit, Ihre Steuererklärung zu vereinfachen und einige Ihrer Ausgaben abzudecken, ohne mühsam jeden Beleg zu durchforsten. Denken Sie daran, dass die genannten Beträge variieren können und es wichtig ist, die jeweiligen Bedingungen zu beachten. Es kann hilfreich sein, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Pauschbeträge optimal nutzen.

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