Das zu versteuernde Einkommen: Wieso ist es so wichtig?

Wussten Sie, dass Ihre Einkommensteuer auf Basis Ihres zu versteuernden Einkommens (zvE) berechnet wird? Umso wichtiger ist es, die genaue Höhe dieses Betrags zu kennen. Denn je niedriger Ihr zvE ausfällt, desto geringer ist in der Regel Ihre Steuerlast. In diesem Artikel erfahren Sie, woraus sich das zvE zusammensetzt und welche Ausgaben es mindern können.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die zentrale Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es beschreibt den Teil Ihres Einkommens, der nach Abzug aller steuerfreien Beträge, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen verbleibt (§ 2 Abs. 5 EStG).
Ziel des zvE ist es, sicherzustellen, dass nur der tatsächlich steuerpflichtige Anteil Ihres Einkommens besteuert wird.
Unterschied zwischen Brutto-, Netto- und zu versteuerndem Einkommen
Die Begriffe Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und zvE werden oft verwechselt, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen:
- Bruttoeinkommen: Alle Einnahmen vor Abzügen – dazu zählen alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EstG) wie etwa Gehalt oder Mieteinnahmen.
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): Ihr Gesamteinkommen abzüglich aller steuerfreien Beträge sowie abzugsfähiger Ausgaben.
- Nettoeinkommen: Der Betrag, der Ihnen nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich ausgezahlt wird.
Beispiel: Ein alleinerziehender Angestellter mit einem Bruttogehalt von 55.000 Euro kann unter anderem die Werbungskostenpauschale, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Kinderbetreuungskosten abziehen. Das zu versteuernde Einkommen liegt dadurch deutlich unter dem Bruttobetrag und bildet die Grundlage für die Steuerberechnung.
Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet?
Ihr zvE ergibt sich aus all Ihren Einkünften abzüglich bestimmter Posten wie Werbungskosten oder Freibeträgen.
Die sieben Einkunftsarten nach dem EStG
Das Einkommensteuergesetz definiert folgende Kategorien (§ 2 EStG):
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG (z.B. Rentenleistungen)
Nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser wird anschließend durch den Abzug von Sonderausgaben (z. B. Spenden, Vorsorgeaufwendungen) und außergewöhnlichen Belastungen weiter reduziert. Das Ergebnis ist Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Warum ist das zu versteuernde Einkommen so entscheidend?
Die Einkommensteuer in Deutschland folgt einem progressiven Tarif. Das bedeutet: Mit steigendem zu versteuerndem Einkommen erhöht sich auch der Steuersatz.
Für den Veranlagungszeitraum 2026 gelten folgende Eckwerte (Grundtarif):
- Grundfreibetrag: Bis zu einem zvE von 12.348 Euro bleibt Ihr Einkommen vollständig steuerfrei.
- Progressionszone: Oberhalb des Grundfreibetrags steigt der Steuersatz schrittweise an.
- Spitzensteuersatz von 42 %: Dieser greift ab einem zvE von 69.879 Euro.
- Reichensteuer von 45 %: Ab einem zvE von 277.826 Euro wird der darüber liegende Teil des Einkommens mit 45 % besteuert.
Je niedriger Ihr zvE nach Abzug aller zulässigen Posten ist, desto geringer fällt Ihre individuelle Steuerbelastung aus.
Tipps zur Senkung Ihres zu versteuernden Einkommens
Sie können Ihr zvE durch gezielte Maßnahmen reduzieren:
Altersvorsorge:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu staatlich geförderten Vorsorgemodellen wie Riester- oder Rürup-Rente sind innerhalb bestimmter Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar.
Spenden und Zuwendungen:
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu einer Höhe von 20 % Ihrer Einkünfte können geltend gemacht werden; Parteispenden werden gesondert gefördert.
Familienbezogene Entlastungen:
Kinderfreibeträge mindern direkt das zvE. Ob diese günstiger sind als das Kindergeld, prüft das Finanzamt automatisch. Auch Schulgeld für private Schulen kann teilweise absetzbar sein.
Arbeitnehmerbezogene Abzüge:
Nutzen Sie Pauschalen wie die Werbungskostenpauschale, die Entfernungspauschale sowie gegebenenfalls ein häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Diese senken zwar nicht das zvE, reduzieren jedoch direkt die festgesetzte Steuer und bleiben daher ein wichtiges Instrument zur Steuerersparnis.
Fazit
Das zu versteuernde Einkommen ist der entscheidende Faktor für die Höhe Ihrer Einkommensteuer. Steuerzahler:innen, die ihre abzugsfähigen Kosten kennen und gezielt nutzen, können die Steuerlast deutlich senken. Eine sorgfältige Ermittlung des zvE lohnt sich daher in jedem Fall.
Bei offenen Fragen kann die Nutzung einer professionellen Steuersoftware oder die Beratung durch eine Steuerexpertin oder einen Steuerexperten sinnvoll sein.
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