Ehegatten: Wahl der optimalen Lohnsteuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst Ihr monatliches Netto und kann auch Lohnersatzleistungen mitprägen. Hier erfahren Sie verständlich, welche Kombination für Ehegatten meist passt und wie ein Wechsel funktioniert.
Ihre Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat an das Finanzamt abführt. Besonders nach einer Heirat, bei deutlich veränderten Einkommen oder wenn ein:e Partner:in in den Ruhestand geht, stellt sich die Frage: Welche Steuerklassenkombination ist für uns die beste?
Wichtig: Über die Steuerklassen steuern Sie vor allem Ihr monatliches Netto. Die endgültige „Abrechnung“ erfolgt später über die Einkommensteuer (in der Regel mit der Steuererklärung).
Wozu dienen die Lohnsteuerklassen?
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern richtet sich der Lohnsteuerabzug nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer (und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) direkt vom Bruttolohn ein und führt sie ab. In den ELStAM können auch Freibeträge hinterlegt sein – dadurch erhöht sich das monatliche Netto.
Die Lohnsteuerklassen unterscheiden sich durch Freibeträge und Pauschalen – abhängig von Lebens- und Erwerbssituation. So wird zum Beispiel eine zweite Erwerbstätigkeit voll besteuert, während verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je nach Konstellation anders eingestuft werden können.
Welche Steuerklassen gibt es – und welche sind für Ehegatten relevant?
Grundsätzlich gibt es die Steuerklassen 1 bis 6. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner:innen sind im Alltag vor allem diese Kombinationen wichtig:
- 4/4: wenn beide etwa ähnlich viel verdienen
- 3/5: häufig, wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient und der andere wenig oder gar kein Einkommen hat
- 4/4 mit Faktor (Faktorverfahren): Variante der Steuerklasse 4, die Unterschiede zwischen den Einkommen besser abbilden kann
Kann man mit der Steuerklasse Steuern sparen?
Ja und nein. Die Steuerklassen bestimmen in erster Linie, wie viel Lohnsteuer unterjährig einbehalten wird. Die endgültige Steuer ergibt sich erst mit der Einkommensteuer. Wer eine „ungünstige“ Kombination gewählt hat, zahlt dadurch nicht automatisch dauerhaft mehr Steuern – es kann sich dann eher eine Erstattung oder Nachzahlung ergeben. Der praktische Vorteil einer passenden Kombination: Sie haben monatlich ein stimmigeres Netto und müssen nicht auf eine Erstattung warten (oder eine hohe Nachzahlung befürchten).
Welche Kombination ist meist „optimal“?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Als Faustregel gilt:
Steuerklasse 4/4
Diese Kombination ist oft passend, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse 3/5
Diese Kombination ist häufig interessant, wenn das Einkommen des Partners oder der Partnerin in Steuerklasse 3 deutlich höher ist. Als Orientierung: Wenn das Einkommen des Partners oder der Partnerin mit Steuerklasse 3 die Bruttobezüge des anderen um mehr als 40 % übersteigt, kann 3/5 besonders naheliegen.
Wichtig: Bei 3/5 besteht Pflicht zur Steuererklärung, damit zu viel oder zu wenig gezahlte Steuer ausgeglichen wird.
Steuerklasse 4/4 mit Faktor
Diese Kombination ist interessant, wenn die Einkommen nicht gleich hoch sind und Sie Überzahlungen oder hohe Nachzahlungen vermeiden möchten. Das Faktorverfahren verteilt die Lohnsteuerlast „gerechter“ nach dem jeweiligen Einkommen.
Faktorverfahren: Was bringt Steuerklasse 4 mit Faktor?
Beim Faktorverfahren zahlt jede Person den Lohnsteueranteil, der dem individuellen Einkommen entspricht. Das kann helfen, große Abweichungen zwischen Lohnsteuerabzug und tatsächlicher Jahressteuer zu vermeiden – ein Thema, das bei 3/5 häufiger vorkommen kann.
Das Faktorverfahren müssen Sie beim Finanzamt beantragen und dafür Ihr voraussichtliches Einkommen im Kalenderjahr angeben.
Hierbei gilt es zu beachten:
- Das Faktorverfahren gilt für das Jahr der Beantragung und das Folgejahr. Danach ist ein neuer (formloser) Antrag nötig.
- Bei Steuerklasse 4 mit Faktor ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend, weil die Berechnung auf Prognosen basiert.
Steuerklassenwechsel: Wie oft geht das und bis wann lohnt es sich?
Seit 2020 ist der Steuerklassenwechsel mehrmals im Jahr möglich. Praktisch lohnt es sich trotzdem, auf die Frist zu achten: Damit die Änderung noch im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, sollte der Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt eingehen.
Praxistipp: Elterngeld
Wenn Sie einen Wechsel zur Optimierung des Elterngeldes planen, sollte der Antrag spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes eingegangen sein.
Bleibt 3/5 bestehen?
Es gab Pläne, Steuerklasse 3 und 5 ab 2030 abzuschaffen und automatisch 4 mit Faktor einzuführen. Diese Änderung ist mit der neuen Regierung erstmal vom Tisch (Stand: 12.01.2026). Damit besteht die Kombination der Steuerklassen 3/5 weiterhin.
Fazit: So treffen Sie als Ehepaar die bessere Wahl
Die „beste“ Steuerklasse gibt es nicht, aber es gibt eine Kombination, die zu Ihrer Einkommensverteilung und Ihren Plänen passt. Verdienen Sie ähnlich, ist 4/4 meist die unkomplizierte Lösung. Gibt es deutliche Unterschiede, kann 3/5 Ihr monatliches Netto spürbar verschieben – dafür sollten Sie Nachzahlungen und die Steuererklärungspflicht im Blick haben. Und wenn Sie lieber möglichst realistisch über das Jahr verteilt besteuert werden möchten, ist 4/4 mit Faktor oft der entspanntere Weg, weil es Überraschungen am Jahresende reduzieren kann.
Entscheidend ist, ob Sie lieber monatlich mehr Netto sehen oder am Jahresende möglichst wenig Korrektur haben möchten. Wenn sich Einkommen, Familienplanung oder Ruhestand ändern, lohnt sich ein kurzer Check – oft bringt schon ein Wechsel die gewünschte Wirkung.
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