Steuererklärung & Kleinunternehmerregelung – Wichtige Regeln im Überblick

Junge Unternehmerin engagiert bei der Arbeit an ihrem Business

Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung genießen Sie steuerliche Vorteile, müssen aber auch einige Regeln beachten. Erfahren Sie, welche Anforderungen für die elektronische Steuererklärung gelten, wie die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer funktioniert und wann Sie keine Bilanz erstellen müssen.‍

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Inhaltsverzeichnis

Elektronische Steuererklärung für Unternehmer:innen

Steuerpflichtige müssen alle Gewinneinkünfte elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die elektronische Übermittlung für Selbstständige und Kleinunternehmer:innen erfolgt über das ELSTER-Portal und betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Verpflichtung: Arbeitnehmer:innen mit Nebeneinkünften unter 410 Euro im Jahr sowie Härtefälle, die aus nachvollziehbaren Gründen keinen Computer nutzen können (dies muss dem Finanzamt schriftlich erklärt werden).

Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmerregelung  

Auch wenn Selbstständige und Unternehmer grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, gibt es für mögliche Ausnahme: die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro (2024: 22.000 Euro) lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro (2024: 50.000 Euro) nicht übersteigen wird, können Sie die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Grundsätzlich besteht bis zu diesen Umsatzgrenzen ein Wahlrecht, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder nicht. Entscheiden Sie sich für die Umsatzsteuerpflicht, gilt diese unabhängig vom Umsatz für die nächsten 5 Jahre. Entscheiden Sie sich für die Kleinunternehmerregelung sind Sie ebenfalls 5 Jahre an diese gebunden. Daher sollte die Entscheidung reiflich überdacht werden.

Mit der Umsatzsteuerpflicht geht das Recht auf Vorsteuerabzug einher. Für Unternehmer:innen mit hohen Investitionskosten und Lieferantenrechnungen kann dies von Vorteil sein. Die Umsatzsteuererklärung ist regelmäßig abzugeben, ebenso die Umsatzsteuervoranmeldung, die in den ersten Geschäftsjahren monatlich, später vierteljährlich zu erfolgen hat. Bei dauerhaft geringen Umsätzen kann auf die Umsatzsteuervoranmeldung verzichtet werden.

EÜR statt Bilanz bei bestimmter Umsatz- und Gewinngrenze

Kaufleute, nicht als Gesellschaft im Handelsregister eingetragen sind (AG, GmbH, KG, UG, OHG etc.) und deren Jahresumsatz bzw. Jahresgewinn bestimmte Grenzen  (Umsatz: 800.000 EUR; Gewinn: 80.000 EUR) nicht überschreiten, können ihren Gewinn mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Im Rahmen der Steuererklärung ist dann zusätzlich nur das Ausfüllen des EÜR-Formulars erforderlich.

Gewerbesteuererklärung

Die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung ist erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 EUR erforderlich. Die Abgabepflicht der Gewerbesteuererklärung richtet sich nach Ihrem Gewinn, nicht nach Ihren Umsätzen – im Gegensatz zur Umsatzsteuerpflicht.

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Erfüllen Sie als Unternehmer diese Voraussetzungen haben Sie ein Wahlrecht und können zur Kleinunternehmerregelung optieren. Dann müssen Sie im Regelfall keine Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt abführen, Ihnen steht allerdings auch kein Vorsteuerabzug zu. Diese Entscheidung will aber wohl überlegt sein, da Sie 5 Jahre hieran gebunden sind. Die Beachtung dieser Regelungen ist wichtig, um die steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen und mögliche Vorteile optimal zu nutzen.

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