Vereinfachte Steuererklärung: Schnell abgeben, einfach Geld zurückholen

Sie möchten Ihre Steuererklärung möglichst unkompliziert erledigen – ohne stundenlang Formulare auszufüllen? Dann passt das Prinzip der „vereinfachten Steuererklärung“ gut zu Ihnen. Denn in vielen Fällen sind die wichtigsten Daten beim Finanzamt bereits elektronisch vorhanden. Sie müssen dann nur noch ergänzen, was wirklich relevant ist und können trotzdem eine Erstattung bekommen.
Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer: Warum es heute oft schneller geht
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten ihre Einkommensteuererklärung deutlich schneller erledigen, als sie denken. Der Grund: Viele Daten liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor – etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung oder von Versicherungen. Für Sie bedeutet das oft: weniger Eingaben, weniger Papier, weniger Aufwand.
Wichtig vorab: Eine „vereinfachte Steuererklärung“ als eigenes Standard-Papierformular gibt es für Arbeitnehmer:innen seit einigen Jahren nicht mehr. In der Praxis meint „vereinfachte Steuererklärung“ heute vor allem: ein vereinfachter Hauptvordruck, weniger abzufragende Daten und die automatische Datenübernahme über ELSTER (Belegabruf/VaSt).
Was bedeutet „vereinfachte Steuererklärung“ heute?
Die „vereinfachte Steuererklärung“ in der Regel kein Extra-Formular, sondern ein vereinfachter Weg zur Abgabe:
- Sie tragen nur die wichtigsten Angaben ein (z. B. Person, Bankverbindung, wenige Kosten).
- Viele Werte können Sie automatisch abrufen und übernehmen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung, Versicherungsbeiträge).
- Sie geben die Erklärung elektronisch ab – über ELSTER oder eine Steuersoftware.
Das spart Zeit und reduziert typische Eingabefehler.
Für wen lohnt sich eine vereinfachte Steuererklärung?
Eine schlanke Erklärung passt besonders gut, wenn Ihr Steuerfall überschaubar ist – zum Beispiel, wenn:
- Sie nur Arbeitslohn hatten (keine Selbständigkeit, kein Gewerbe).
- Sie keine oder nur geringe Nebeneinkünfte haben (z. B. keine Vermietung).
- Sie vor allem typische Standardposten eintragen (z. B. Pendelweg, Arbeitsmittel, Spenden, Versicherungen).
Auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld können enthalten sein – entscheidend ist, dass der Fall insgesamt nicht „kompliziert“ wird (z. B. durch umfangreiche weitere Einkünfte oder viele Sonderkonstellationen).
So funktioniert die vereinfachte Abgabe
1. Grunddaten bereithalten
Wichtig ist vor allem Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Eine eTIN benötigen Sie dafür nicht – sie spielt in der Praxis nicht mehr die Rolle früherer Jahre.
2. Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen (Belegabruf/VaSt)
Über Mein ELSTER (oder über viele Steuersoftwareprogramme) können Sie Daten abrufen, die dem Finanzamt bereits elektronisch gemeldet wurden – zum Beispiel:
- Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitgeber)
- Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld)
- Rentenbezugsmitteilungen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Vorsorgeaufwendungen (z. B. gesetzliche Rentenversicherung, Riester/Rürup)
- ggf. Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag
Bitte dran denken: Das alles spart Eingaben – trotzdem sollten Sie die Daten prüfen, denn Übermittlungen können unvollständig sein oder zeitlich verzögert eintreffen.
3. Nur eintragen, was Sie betrifft
Wenn Sie keine besonderen Sachverhalte haben, bleiben viele Anlagen leer. Oft reichen wenige Bereiche, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben und ggf. Steuerermäßigungen.
4. Elektronisch übermitteln
Die elektronische Abgabe ist der Standard. Eine Steuersoftware hilft zusätzlich mit Plausibilitätsprüfungen und Hinweisen – gerade bei einfachen Fällen ist das bequem.
Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer: typische Eingaben
Wenn Sie nur Arbeitslohn und wenige Standardabzüge haben, ist Ihre Erklärung häufig schnell erledigt – typischerweise mit:
- Entfernungspauschale / Fahrtkosten
- Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Fachliteratur)
- Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer (wenn anwendbar)
- Spenden
- haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen (Steuerermäßigung)
Praxis-Tipp: Gerade diese Standardposten sorgen oft für eine Erstattung. Ein kurzer Check lohnt sich also auch ohne „Steuerspar-Strategie“.
Vereinfachung für Rentnerinnen und Rentner
Auch für Rentnerinnen und Rentner gibt es vereinfachte Wege, etwa über einfachELSTER (eine geführte, vereinfachte Online-Steuererklärung für Rente und Pension) oder über spezielle Lösungen zur Veranlagung von Alterseinkünften – je nach Situation und regionalem Angebot. Das ist besonders hilfreich, wenn überwiegend Renten bzw. Pensionen bezogen werden und viele Daten bereits elektronisch vorliegen.
Häufige Fehler trotz Vereinfachung
Auch wenn vieles automatisch läuft, lohnt sich ein genauer Blick. Diese Punkte führen besonders häufig dazu, dass Erstattungen kleiner ausfallen oder sich die Bearbeitung verzögert:
- Übernommene Daten ungeprüft bestätigen:
Beim Datenabruf über ELSTER können Angaben fehlen oder noch nicht vollständig gemeldet sein (z. B. einzelne Versicherungsbeiträge). Prüfen Sie deshalb, ob die Werte plausibel sind und ob alle relevanten Stellen gemeldet haben. - Werbungskosten vergessen:
Gerade bei einfachen Fällen werden typische Posten oft übersehen – zum Beispiel Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale oder Arbeitsmittel (Laptop, Bildschirm, Fachliteratur). Diese Ausgaben machen in der Praxis häufig den Unterschied zwischen „keine Erstattung“ und „Geld zurück“ aus. - Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht nutzen:
Viele vergessen Rechnungen für Haushaltshilfe, Reinigung, Gartenpflege oder Handwerkerleistungen. Wichtig: Die Steuerermäßigung gibt es nur mit Rechnung und unbarer Zahlung (Überweisung/Lastschrift), nicht bei Barzahlung. - Bankverbindung nicht aktualisiert:
Ist die IBAN veraltet oder falsch, kann sich Ihre Erstattung verzögern oder zurückgehen. Ein kurzer Check spart hier viel Ärger. - Belege nicht aufbewahren:
Belege müssen meist nicht direkt mitgeschickt werden. Sie sollten sie aber griffbereit haben, falls das Finanzamt Nachweise anfordert (z. B. zu Arbeitsmitteln, Spenden oder Dienstleistungen).
Fazit: Es lohnt sich schnell
Gerade wenn Ihr Steuerfall „klassisch“ ist – Arbeitslohn, Pendelweg, vielleicht Homeoffice oder ein paar Arbeitsmittel – lässt sich die Steuererklärung oft überraschend schnell erledigen. Viele Daten sind bereits elektronisch vorhanden, Sie müssen im Grunde nur noch prüfen und die wenigen Posten ergänzen, die Ihre Erstattung ausmachen. So holen Sie sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück, ohne sich durch unnötige Formulare oder komplizierte Sonderfälle zu arbeiten.
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