Abziehbare Fahrtkosten bei Behinderung

Steuerzahler:innen mit einer Behinderung steht steuerlich ein Behinderten-Pauschbetrag zu. Daneben dürfen sie unter bestimmten Umständen zusätzlich Kfz-Aufwendungen wegen ihrer Behinderung als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Voraussetzung für behinderungsbedingte Fahrtkosten
Menschen mit Behinderung können sogenannte 'behinderungsbedingte Fahrtkosten' wie beispielsweise von Fahrten zu Behörden oder zum Einkaufen geltend machen. Und zwar zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag. Allerdings nur in „angemessenem Rahmen“ und für unvermeidbare Fahrten. Ein Privatbesuch bei Freunden lässt sich etwa nicht absetzen.
Neben dem Behindertenpauschbetrag dürfen Behinderte zusätzliche Pkw-Kosten geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Grad der Behinderung mindestens 80 oder mindestens 70 und Merkzeichen G: In diesem Fall dürfen Aufwendungen für unvermeidbare Fahrten wegen der Behinderung von bis zu 3.000 Kilometer im Jahr mit 30 Cent je Kilometer als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, also 900 Euro.
- Außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), Blinde (Merkzeichen Bl), Hilflose (Merkzeichen G): Bei Vorliegen dieser Behinderungsgründe dürfen nicht nur die wegen der Behinderung unvermeidlichen Fahrten Steuer sparend berücksichtigt werden, sondern auch Fahrten für Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten. Abziehbar sind bis zu 15.000 Kilometer pro Jahr mit 30 Cent je Kilometer, also 4.500 Euro.
Die Richter des Bundesfinanzhofs hatten zu entscheiden, ob Behinderte insgesamt 5.400 Euro pro Jahr für ihre Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abziehen dürfen (4.500 Euro + 900 Euro) oder insgesamt nur 4.500 Euro. Sie kamen zu der Auffassung, dass die 3.000 Kilometer bereits in den 15.000 Kilometer enthalten sind. Folge: Insgesamt dürfen nur 4.500 Euro abgezogen werden (Bundesfinanzhof, Urteil v. 15.6.2010, Az. VI B 11/10; NV). Beachten Sie, dass diese Fahrtkosten um die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG gemindert werden.
Hinweis: Ab der Steuererklärung 2021 können Sie 900 Euro pauschal als behinderungsbedingte Fahrtkosten in die Anlage außergewöhnliche Belastungen eintragen. Eine Prüfung durch die Finanzbeamten findet für diese Pauschale nicht mehr statt. Bis dahin müssen Sie damit rechnen, Ihre Fahrtkosten auf Nachfrage nachweisen zu können.