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Ausgaben vor dem Kauf einer zu vermieteten Immobilie

Planen Sie den Kauf einer Immobilie, die vermietet werden soll? Dann können Sie die vorab entstandenen Ausgaben steuersparend notieren und als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigen.

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Werbungskosten vor dem Hauskauf: Fahrtkosten

Haben Sie vor, eine Immobilie zu kaufen und sie anschließend zu vermieten? Dann sollten Sie alle Ausgaben im Zusammenhang mit diesem geplanten Kauf auflisten und die Belege dazu aufbewahren. Hintergrund: Diese vorweggenommenen Ausgaben können steuerlich berücksichtigt werden.

Typische Ausgaben vor dem Kauf sind beispielsweise die Fahrtkosten zu Besichtigungsterminen, Fahrtkosten zur Bank wegen der Finanzierung oder zum Notar. Hier stellt sich die Frage, wie diese Fahrtkosten vor dem Kauf steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu sind folgende Grundsätze zu beachten:

Besichtigungsfahrten mit dem eigenen Pkw vor dem Kauf stellen Anschaffungsnebenkosten dar. Diese Ausgaben sind dem Kaufpreis der Immobilie zuzuschlagen. Der Teil dieser Ausgaben, der prozentual auf das Gebäude entfällt, kann im Rahmen der Gebäudeabschreibung (in der Regel verteilt auf 50 Jahre) steuerlich geltend gemacht werden. Bei Fahrten mit dem Pkw dürfen Sie 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer berücksichtigen. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die tatsächlichen Kosten abziehbar (Tickets als Nachweis aufbewahren).

Beispielrechnung Fahrtkosten

Sie haben im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie, die zu Vermietungszwecken genutzt werden soll, zehn Besichtigungsfahrten durchgeführt (einfache Strecke 60 km). Die Anschaffungskosten der Immobilie inklusive Grunderwerbsteuer betragen 100.000 Euro, wobei 40% auf den Grund und Boden entfallen.

 

Anschaffungskosten Immobilie

100.000 Euro

+

Fahrten zur Besichtigung (10 Fahrten x 60 km x 2- Hin- und Rückfahrt x 0,30 Euro/km)

360 Euro

=

Gesamt Anschaffungskosten Immobilie

100.360 Euro

x

60% = Gebäudewert, der abgeschrieben werden kann

60.216 Euro

:

50 Jahre Nutzungsdauer = Jahresabschreibung

1.205 Euro

Fahrtkosten zur Bank

Fährt ein Immobilieninteressent dagegen zu seiner Bank, um ein Darlehen zur Finanzierung des Immobilienkaufs zu beantragen, stellen diese Fahrtkosten vorweggenommene, sofort abziehbare Werbungskosten dar. Die Fahrtkosten betragen bei Nutzung des Privat-Pkws ebenfalls 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer im Zusammenhang mit dem geplanten Kauf der Immobilie. Diese vorweggenommenen Fahrtkosten sind in der  Einkommensteuererklärung als sofort abziehbare „sonstige Werbungskosten“ zu erfassen.

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