Aussetzung der Vollziehung nicht immer die beste Wahl

Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, kann auch eine Aussetzung der Vollziehung beantragen (= keine Zahlung bis zur Klärung). Doch das kann zum Problem werden, wenn der Fall vor Gericht landet und erst viele Jahre später verloren geht.
Liegen Sie mit dem Finanzamt im Clinch und ziehen wegen Unstimmigkeiten bei der Besteuerung bestimmter Sachverhalte vor Gericht, können Sie bereits im Einspruchsverfahren die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das kann jedoch teuer werden.
Bei der Aussetzung der Vollziehung muss der Steuerzahler bei ernsthaften Zweifeln an der Besteuerung die strittige Steuer erst einmal nicht bezahlen. Verliert der Steuerzahler jedoch Jahre später vor Gericht, muss er die Steuern plus Zinsen(!) ans Finanzamt zahlen. Und gerade die Zinsen sind es, die eine Aussetzung der Vollziehung so gefährlich machen.
Big Brother-Gewinner: Bestes Beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte
Wie teuer es werden kann, wenn man nach einem jahrelangen Rechtstreit einen Steuerprozess verliert, musste der Gewinner der 5. Staffel von Big Brother schmerzlich erfahren (BFH, Urteil v. 24.2.2012, Az. IX R 6/10). Er hatte sich zwar die rund 400.000 Euro strittigen Steuern auf die Seite gelegt und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Als der Prozess viele Jahre später vor dem Bundesfinanzhof verloren ging, forderte das Finanzamt jedoch rund 700.000 Euro – eben wegen der Zinsen.
Tipp
Kann die Steuerschuld für eine strittige Besteuerung bezahlt werden, sollten Sie von einer Aussetzung der Vollziehung absehen. Der Vorteil: Verlieren Sie, fallen keine nachträglichen Zinsen. Gewinnen Sie, muss Ihnen das Finanzamt nicht nur die Steuern erstatten, sondern gegebenenfalls auch Zinsen.