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Auswärtstätigkeit: Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkung auf Kilometerpauschale

Nutzt ein Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit seinen Privatwagen, kann er der Arbeitgeber die Fahrtenkosten mit der Kilometerpauschale erstatten. Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, ob sich die Kilometerpauschale reduziert, wenn der Arbeitgeber für das Privatfahrzeug des Arbeitnehmers eine Dienstreise-Kaskoversicherung abschließt?

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Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit geltend machen

Benutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit sein Privat-Fahrzeug für die betrieblichen Fahrten, kann er die Fahrtkosten entweder mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abziehen oder er ermittelt die tatsächlichen Kosten je Kilometer anhand eines Fahrtenbuchs und macht diese steuermindernd geltend. Dritte Variante: Der Arbeitgeber erstattet die Fahrtenkosten mit der Kilometerpauschale. In der Praxis stellte sich nun die Frage, ob sich die Kilometerpauschale reduziert, wenn der Arbeitgeber für das Privatfahrzeug des Arbeitnehmers eine Dienstreise-Kaskoversicherung abschließt?

Die Antwort auf diese Praxisfrage kommt direkt vom Bundesfinanzministerium und ist steuerzahlerfreundlich. Schließt ein Arbeitgeber für den Privat-Pkw des Arbeitnehmers eine Dienstreise-Kaskoversicherung ab, mindert sich die Kilometerpauschale auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit (= umgangssprachlich Dienstreise) nicht, selbst wenn der Arbeitnehmer für sein Privatfahrzeug keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat (BMF, Schreiben v. 9.9.2015, Az. IV C 5 – S 2353/11/10003).

Rechenbeispiel Auswärtstätigkeit

Arbeitnehmer Huber und Arbeitnehmerin Maier benutzen ihren Privat-Pkw im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten. Insgesamt legten die beiden jeweils 1.000 Kilometer für betriebliche Fahrten zurück. Herr Huber hat für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, Frau Maier nicht. Der Arbeitgeber der beiden schließt für diese beiden Privatfahrzeuge eine Dienstreise-Kaskoversicherung ab.

 

Arbeitnehmer Huber

Arbeitnehmer Maier

Werbungskostenabzug für Fahrten nach Kilometerpauschale

300 Euro (1.000 km x 0,30 Euro/km)

300 Euro (1.000 km x 0,30 Euro/km)

Kürzung wegen Dienstreise-Kasko durch Arbeitgeber

0 Euro

0 Euro

Als Werbungskosten abziehbare Fahrtkosten

300 Euro

300 Euro

Fazit: Es spielt laut dem BMF-Schreiben v. 9.9.2015 für die Höhe der Kilometerpauschale keine Rolle, ob ein Arbeitnehmer für seinen zu betrieblichen Fahrten genutzten Privat-Pkw eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat oder nicht. 

Hinweis: Die Aussage des Bundesfinanzministeriums, dass eine durch den Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung für den Privat-Pkw eines Arbeitnehmers die Kilometerpauschale nicht reduziert, gilt natürlich auch für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Kilometerpauschale für betriebliche gefahrene Kilometer steuer- und abgabenfrei erstattet.

Welche weiteren Kosten sind bei einer Auswärtstätigkeit absetzbar?

Neben der Kilometerpauschale bzw. den tatsächlichen Fahrtkosten sind anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit zudem folgende Kosten als Werbungskosten abziehbar:

  • Unfallkosten: Verursachen Sie einen Unfall mit Ihrem Privat-Pkw, der nicht durch einer Versicherung gedeckt ist, können Sie die selbst getragenen Unfallkosten zusätzlich zur Kilometerpauschale als Werbungskosten geltend machen.
  • Verpflegung: Bei einer Dienstreise in Deutschland dürfen Sie bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und von Ihrem Arbeitsplatz in der Firma eine Verpflegungspauschale von 14 Euro pro Tag als Werbungskosten abziehen. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten sind es 14 Euro für die An- und Abfahrtstage (unabhängig von der Abwesenheit von der Wohnung und vom Arbeitsplatz) und 28 Euro für die Zwischentage mit Übernachtung.

Rechenbeispiel Verpflegungspauschale

Ein Arbeitnehmer ist für fünf Tage auf Dienstreise. Dafür stehen ihm folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten zu:

Anfahrtstag (unabhängig von der Abwesenheitsdauer von der Wohnung und vom Arbeitsplatz)

14 Euro

Zwischentage 2 bis 4

84 Euro (3 x 28 Euro)

Abfahrtstag (unabhängig von der Abwesenheitsdauer von der Wohnung und vom Arbeitsplatz)

14 Euro

Werbungskosten für Verpflegungspauschale anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit

112 Euro

  • Übernachtung: Müssen Sie anlässlich einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit übernachten, können Sie die nachgewiesenen Übernachtungskosten ebenfalls als Werbungskosten abziehen. Besser als steuerlich abziehen ist es jedoch, wenn der Arbeitgeber die Übernachtungskosten erstattet.
  • Reisenebenkosten: Abziehbar sind auch typische Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Ausgaben für berufliche Telefonate, Bewirtungskosten von Kunden des Arbeitgebers oder die Gepäckversicherung.

Praxis-Tipp: Schließt Ihr Arbeitgeber für Ihren Privat-Pkw eine Dienstreise-Kaskoversicherung ab, sollten Sie im Steuerbescheid genau überprüfen, ob das Finanzamt Ihnen die volle Kilometerpauschale von 30 Cent je betrieblich gefahrenen Kilometer bei den Werbungskosten gewährt hat. Falls nicht, weisen Sie dezent auf das BMF-Schreiben vom 9.9.2015 hin und beantragen Sie die volle Kilometerpauschale für eine Auswärtstätigkeit. Ersttatet Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kilometerpauschale, prüfen Sie, ob er Ihnen trotz Abschluss der Dienstreise-Kaskoversicherung die volle Kilometerpauschale überwiesen hat.

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