Betriebsausgabenabzug für eingelegte Ware vergessen: Was passiert bei Verkauf?

Sind Sie selbständig und haben in den Vorjahren vergessen, für den Kauf von Waren Betriebsausgaben abzuziehen, können Sie diesen Fehler beim erkauf dieser Waren wieder korrigieren.
Unterlässt ein Unternehmer, der seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, den Betriebsausgabenabzug für die Einlage von Umlaufvermögen, ist der Betriebsausgabenabzug bei bestandskräftigen Steuerbescheid grundsätzlich verloren. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme.
Der vergessene Betriebsausgabenabzug für die Einlage von Umlaufvermögen kann zwar nicht mehr im Jahr der Einlage geltend gemacht werden, der Wert der Einlage mindert jedoch den später anfallenden Gewinn aus dem Verkauf des Umlaufvermögens (BFH, Urteil v. 16.5.2013, Az. III R 54/12).
Beispiel
Ebay-Händlerin Huber, Einnahmen-Überschussrechnerin, vergaß im Jahr 2013 den Abzug von Betriebsausgaben für in ihr Unternehmen eingelegte Ware in Höhe von 3.000 Euro. Im Jahr 2014 wurde die Ware für 5.000 Euro veräußert. Im Jahr 2014 bemerkte sie diesen Fehler.
Jahr 2013 | Kein Betriebsausgabenabzug mehr möglich bei bestandskräftigem Steuerbescheid |
Jahr 2014 | Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn 2014 beträgt nicht 5.000 Euro, sondern nur 2.000 Euro. |