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Dienstwagen: Ersparnis von Fahrtkosten + Steuer dank Fahrtenbuch?

Sie fahren mit einem Dienstwagen zur Arbeit, den Sie auch privat nutzen dürfen? Das ist ein Vorteil für Sie, denn Sie sparen Fahrtkosten. Auf die Steuer wirkt sich der Dienstwagen andererseits nicht unbedingt zu Ihren Gunsten aus, denn er ist ein geldwerter Vorteil. Mit einem elektronischen Fahrtenbuch möchten Sie Fahrtkosten + Steuer sparen? Wir erklären, was es zu beachten gibt.

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Die private Nutzung eines Dienstwagens sieht der Gesetzgeber als geldwerten Vorteil an (Ersparnis von Fahrtkosten), für den Sie Steuer zahlen müssen. Meistens haben Sie einen finanziellen Nachteil, wenn der zu versteuernde Betrag für die Privatnutzung durch die 1%-Regelung ermittelt wird. Die andere Berechnungsmethode funktioniert über ein Fahrtenbuch. Viele Arbeitnehmer und Unternehmer geben sich bei der Führung eines Fahrtenbuchs meist große Mühe, um Fahrtkosten + Steuer zu sparen. Doch das Finanzamt belohnt diese Mühe sehr häufig nicht und erkennt die Aufzeichnungen steuerlich nicht an. 

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland hat erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein elektronisches Fahrtenbuch steuerlich wirksam ist.

Fahrtkosten + Steuer gespart bei korrekten Einträgen

Ist ein Fahrtenbuch steuerlich ordnungsgemäß, wenn der Fahrer den Fahrtanlass erst nachträglich in einem Webportal einträgt? Die OFD Niedersachsen bejaht diese Frage, wenn Person und Zeitpunkt der nachträglichen Eintragung im Webportal dokumentiert ist und nachträglich nicht verändert werden kann (OFD Rheinland, Kurzinfo LSt-Außendienst 2/2013 v. 18.2.2013).

Sparen von Fahrtkosten + Steuer nur bei zeitnahen Aufzeichnungen

Die Aufzeichnungen bzw. die nachträglichen Eintragungen des Fahrers zum Fahrtziel in einem Webportal müssen zeitnah zur durchgeführten Fahrt erfolgen. Doch was gilt noch als zeitnah? Hierzu vertritt die OFD Rheinland folgende Auffassung: Die Aufzeichnungen zum elektronischen Fahrtenbuch gelten noch als zeitnah, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von bis zu sieben Kalendertagen nach Abschluss der jeweiligen Fahrt erfolgen.

Berücksichtigen Sie diese Regeln, können Sie mit der elektronischen Dokumentation neben den Fahrtkosten auch Steuer einsparen. Denn wenn die eingetragenen Fahrten eine geringere Steuerzahlung bewirken als die 1%-Regelung, behalten Sie die Differenz ein.

Wie Sie noch zusätzliche Steuern spare können, erfahren Sie, wenn Sie die Steuersoftware TAXMAN für Ihre Steuererklärung einsetzen. Das Programm hilft Ihnen, gut Steuer-Sparmöglichkeiten zu finden.

Praxis-Tipp:
Das Infopapier der Oberfinanzdirektion Rheinland beantwortet noch weitere Zweifelsfragen zum elektronischen Fahrtenbuch, das gerade Unternehmern bei Lohnsteuerprüfungen ein hilfreicher Ratgeber sein dürfte. Wer also im Clinch mit dem Finanzamt liegt, sollte seinen Steuerberater unbedingt auf dieses Infopapier hinweisen, um gegebenenfalls mit besseren Argumenten gegen die Zweifel des Finanzamts kontern zu können. Denn das Finanzamt wird sich mit Sicherheit nicht freuen, wenn Sie neben Fahrtkosten Steuer sparen möchten.

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