Dienstwagen: Mit Benzinquittungen kräftig Steuern sparen

Muss ein Arbeitnehmer die Benzinkosten für einen beruflichen Dienstwagen selbst bezahlen, winkt möglicherweise eine Steuerersparnis.
Durften Sie im Jahr 2014 einen Dienstwagen nutzen, mussten aber alle Tankquittungen selbst bezahlen, dann lohnt es sich, die Tankquittungen dem Finanzamt zu präsentieren. Denn das Finanzgericht Düsseldorf lässt diese Benzinkosten als Werbungskosten zum Abzug zu, selbst wenn die zu versteuernde Privatnutzung des Dienstwagens nach der 1%-Regelung erfolgt.
In dem Streitfall vor dem Finanzgericht Düsseldorf durfte ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen. Der Arbeitnehmer – ein Außendienstmitarbeiter – war allerdings arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, alle Benzinkosten selbst zu tragen. Der Arbeitnehmer versteuerte nach der 1-Regelung einen Privatnutzungsanteil von 6.000 Euro. Im Gegenzug beantragte er jedoch den Abzug der kompletten Benzinkosten, also die Benzinkosten für berufliche und private Fahrten. Das Finanzamt lehnte ab. Die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf gaben dem Arbeitnehmer überraschenderweise Recht (FG Düsseldorf, Urteil v. 4.12.2014, Az. 12 K 1073/14 E).
Tipp
Mussten Sie im Jahr 2014 für einen Dienstwagen die Benzinkosten aus eigener Tasche bezahlen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Beantragen Sie für die kompletten Benzinkostenkosten einen Werbungskostenabzug.
- Lehnt das Finanzamt den Werbungskostenabzug ab, legen Sie ein Einspruch ein und weisen Sie darauf hin, dass in dieser Angelegenheit nun der Bundesfinanzhof das letzte Wort in einem Revisionsverfahren hat.