Doppelte Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaft zwischen Ehegatten

Bei Ehegatten, die gemeinsam mit dem Auro zur Arbeit fahren, kann jeder Ehegatte für sich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen
Arbeiten Sie und Ihr Ehegatte im selben Betrieb oder haben zumindest teilweise denselben Arbeitsweg und fahren deshalb gemeinsam mit dem Auto zur Arbeit. Dann gibt es eine gute Nachricht für Sie beide. Jeder von Ihnen darf für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen.
Die Finanzämter lassen für einen Ehegatten 100% der ermittelten Entfernungspauschale als Werbungskosten zum Abzug zu. Für den anderen Ehegatten, dem passiven Mitfahrer, beschränkt das Finanzamt den Werbungskostenabzug auf maximal 4.500 Euro pro Jahr. Das entspricht auch der Regelung, wenn beispielsweise Arbeitskollegen Fahrgemeinschaften bilden und abwechselnd zur Arbeit fahren (BMF, Schreiben v. 3.1.2013, Az. IV C 5 – S 2351/09/10002:002).
Beispiel
Die Eheleute Heinz und Gerda Wohlgemut arbeiten gemeinsam beim von der Wohnung 100 km (einfache Strecke) entfernten Betrieb. Sie fahren an 230 Arbeitsgaben gemeinsam mit dem Pkw zur Arbeit und wieder zurück. Gerda fährt nicht, weil sie keinen Führerschein hat. Die beiden haben einen persönlichen Steuersatz von 35%.
Höhe der abziehbaren Entfernungspauschale
Ehegatte | Ermittlung der Entfernungspauschale | Werbungskosten |
Heinz | 230 Tage x 100 km x 0,30 Euro/km | 6.900 Euro |
Gerda | 230 Tage x 100 km x 0,30 Euro/km, jedoch beschränkt auf 4.500 Euro pro Jahr | 4.500 Euro |
Gesamte Werbungskosten |
| 11.400 Euro |
Fazit
Die Eheleute Heinz und Gerda Wohlgemut dürfen sich bei einem Steuersatz von 35% durch den Werbungskostenabzug für die Entfernungspauschale über eine Steuerentlastung in Höhe von 3.990 Euro freuen.
Tipp
Damit das Finanzamt bei Arbeitnehmern wie Heinz Wohlgemut, die mehr als 4.500 Euro Werbungskosten für die Entfernungspauschale beantragen, keine Probleme macht, sollten Nachweise dafür gesammelt werden, dass der Pkw tatsächlich für diese täglich langen Fahrten genutzt wird. Bester Nachweis: Tanken Sie stets in der Mitte des Arbeitsweges und bewahren Sie die Tankquittungen für eventuelle Rückfragen des Finanzamts auf.