Doppelte Haushaltsführung: Sechs Monate Verpflegungspauschale pro Jahr

Wer seine doppelte Haushaltsführung für mindestens vier Wochen unterbricht, kann die Verpflegungspauschale statt für drei Monate im Jahr für sechs Monate als Werbungskosten geltend machen.
Verpflegungspauschale bei doppelter Haushaltsführung
Liegt Ihr Beschäftigungsort so weit von Ihrem Wohnort entfernt, dass Sie eine Zweitwohnung anmieten müssen, können Sie die Ausgaben für diese Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen. Besonders interessant: Die als Werbungskosten abziehbaren Verpflegungspauschalen, die es normalerweise nur für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung gibt, können Sie durch eine geschickte Urlaubsplanung oder durch einen Kuraufenthalt auf sechs Monate pro Jahr erhöhen.
Diese Steuersparmöglichkeit mit den doppelten Verpflegungspauschalen werden durch die zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Steueränderungen zum Reisekostenrecht möglich. Dazu heißt es nämlich in einem Infoschreiben des Bundesfinanzministeriums sinngemäß: „Wird eine berufliche Auswärtstätigkeit oder eine doppelte Haushaltsführung für mindestens vier Wochen unterbrochen, wird die Dreimonatsfrist für die Verpflegungspauschalen neu in Gang gesetzt.“ (BMF, Schreiben v. 24.10.2014, BStBl. 2014 I S. 1412, Tz. 53 und 57).
Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung
Sie sind Arbeitnehmer und haben am Beschäftigungsort seit vielen Jahren eine Zweitwohnung angemietet. Die Verpflegungspauschale haben Sie vor Jahren nur für die ersten drei Monate nach Anmietung der Wohnung erhalten. Sie gehen ab 1.3. für vier Wochen in den Urlaub, Anfang Juli werden Sie krank und sind für vier Wochen vom Arzt krankgeschrieben.
| Ohne vierwöchige Unterbrechungen | Mit den beiden mindestens vierwöchigen Unterbrechungen |
Als Werbungskosten abziehbare Verpflegungspauschale | 0 Euro | 3.360 Euro |
Begründung | Kein Neubeginn der drei-Monats-Frist, weil keine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen. | Zweimal Neubeginn der Drei-Monats-Frist, weil zwei mindestens 4-wöchige Unterbrechungen. |
Berechnung der als Werbungskosten abziehbaren Verpflegungspauschale
Die als Werbungskosten abziehbaren Verpflegungspauschale berechnet sich folgendermaßen, wenn Sie jedes Wochenende nach Hause gefahren sind:
| 1.4. bis 30.6. | 1.8. bis 31.10. |
12 Wochen x 4 Tage (Montag bis Donnerstag) | 1.344 Euro (48 Tage x 24 Euro) | 1.344 Euro |
12 Wochen x 2 An- und Abreistage (Freitag und Sonntag) | 336 Euro (24 Tage x 14 Euro) | 336 Euro |
Gesamt | 1.680 Euro | 1.680 Euro |
Zusammenfassung Tipp: Wer beruflich durch Anmietung einer Zweitwohnung die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt, kann durch eine gezielte Urlaubsplanung mit einer Urlaubsdauer von mindestens 4 Wochen oder mit einem Kuraufenthalt von mindestens 4 Wochen seinen Werbungskostenabzug deutlich steigern.