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Entfernungspauschale: Wie viele Arbeitstage in der Steuererklärung angeben?

Als Berufspendler nimmt man täglich Stress auf sich: Der Arbeitsweg ist hektisch, Sie müssen sich beim Autofahren konzentrieren, kommen mit dem Fahrrad in den Regen oder finden nur Stehplätze in den überfüllten Bussen und Bahnen. Hinzu kommen die Kosten für Benzin oder Monatskarten, die Angestellte mit einem Arbeitsplatz in der Nachbarschaft nicht haben. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Entfernungspauschale vorgesehen. Die Steuer-Ersparnis berechnet sich durch die Länge Ihres Arbeitswegs und der Anzahl der Arbeitstage. Doch wie viele Arbeitstage können Sie in der Steuererklärung angeben?

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Entfernungspauschale berechnen

Als Berufspendler haben Sie die Möglichkeit, bei den Werbungskosten die Entfernungspauschale geltend zu machen. Sie wird umgangssprachlich auch „Pendlerpauschale“ genannt und bringt Ihnen eine Steuerersparnis von 0,30 € pro Kilometer für die Anzahl der Arbeitstage ein, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Doch dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Für die Länge des Arbeitswegs müssen Sie die kürzeste Strecke angeben, egal ob Sie diese Strecke nutzen oder eine längere Strecke wählen, die für Sie möglicherweise eine angenehmere Fahrt bedeutet. (Ausnahmen können nur bei begründetem Antrag gemacht werden.) Außerdem ist die Wegstrecke nur einfach zu zählen – also nicht der Hin- und Rückweg.

Sie können nur die Tage angeben, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind - Feiertage und Urlaub müssen Sie deswegen herausrechnen. Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie mindestens 20 Tage Urlaub und je nach Bundesland zwischen neun und 13 Feiertagen, die Sie abziehen müssen. Im Schnitt bleiben etwa 230 Arbeitstage, davon müssen Sie auch Krankheits- oder Fehltage abziehen.

TAXMAN-Bibliothek: Weitere Infos zum Thema „Arbeitstage in der Steuererklärung“

Arbeitstage bei Lehrern und Schichtarbeitern
In der TAXMAN-Bibliothek erhalten Sie zusätzliche Infos, wenn Sie z. B. Lehrer oder Schichtarbeiter sind und daher an weniger Tagen zur Arbeit fahren. So können Sie z.B. als Lehrer maximal 192 Arbeitstage in Ihrer Steuererklärung angeben. Auf diese Weise hilft Ihnen die Steuersoftware bei der Berechnung der Arbeitstage.

Hilfe bei Angabe der Arbeitstage durch Steuererklärungs-Software

Am Beispiel der Angabe von Arbeitstagen in der Steuererklärung lässt sich gut verdeutlichen, wie praktisch die Eingabehilfe der Steuersoftware TAXMAN funktioniert. Öffnen Sie das Fenster für die Entfernungspauschale, wird Ihnen direkt angezeigt, dass Sie bei einer 5-Tage-Woche maximal 230 Arbeitstage in Ihrer Steuererklärung angeben dürfen. Zudem verrät Ihnen die Eingabehilfe der Steuererklärungs-Software, dass die Maximalzahl der Arbeitstage im Fall einer 6-Tage-Woche 280 Tage beträgt. Somit wissen Sie sofort, ob Sie mit der von Ihnen anvisierten Anzahl der Arbeitstage bei Ihrer Steuererklärung rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Wichtig: Haben Sie eine Doppelschicht oder haben als Lehrer Vormittags- und Nachmittagsunterricht und fahren zwischendurch nach Hause, darf insgesamt nur für eine einzige Fahrt pro Tag der Werbungskostenabzug in Höhe der Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

Erhöhung der Entfernungspauschale 2021

Für alle Fernpendler erhöht sich die Entfernungspauschale 2021 ab dem 21. Kilometer. Die Erhöhung ist befristet und beträgt: 

  • 5 Cent mehr, also 0,35 Euro (vom 1.1.2021 bis 31.12.2023);
  • 8 Cent mehr (0,38 Euro) (2024-2026)

Höhere Entfernungspauschale bei Umwegstrecke eingeben

Statt der kürzesten Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit wird ausnahmsweise auch eine längere Umwegstrecke akzeptiert. Das ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die längere Strecke ist verkehrstechnisch günstiger. Das ist immer der Fall, wenn Sie im Vergleich zur kürzesten Strecke pro Tag 10% Fahrtzeitersparnis nachweisen können.
  • Diese längere, verkehrstechnisch günstigere Strecke, wurde tatsächlich und nachweislich genutzt.
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