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Erbschaftssteuer: Welche Freibeträge gibt es und was sollte ich steuerlich beachten?

Wenn Sie von einem Verstorbenen in dessen Testament bedacht werden, müssen Sie diese Erbschaft dem zuständigen Finanzamt melden. Dort prüft man dann, wie hoch das durch die Erbschaft erhaltene Vermögen ist, und ermittelt die dafür fällige Erbschaftssteuer. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich in erster Linie danach, ob und welche familiäre Verbindung es zu dem Verstorbenen gibt. Grundsätzlich gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, umso höher ist der Erbschaftssteuerfreibetrag. Alles Wichtige zur Erbschaftssteuer lesen Sie in diesem Beitrag.

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Was muss ich als Erbe beachten und wann muss ich eine Erbschaftssteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich können Sie in einem Testament oder Nachlass auf vielerlei Arten bedacht sein. Natürlich sind Geld, Wertpapiere oder Immobilien besonders im Fokus; aber auch ideelle Werte, Nutzungsrechte, Beteiligungen und viele Formen von Rechten und Pflichten können vererbt werden. Es gilt aber auch: Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder nicht. Ein Erbe abzulehnen, kann beispielsweise dann ratsam sein, wenn die Schulden die Werte übersteigen. Wenn es sich aber – wie in den meisten Fällen – wirtschaftlich lohnt, ein Erbe anzunehmen, sollten Sie ein paar Dinge beachten. Wenn Sie beispielsweise Geld erben, sollten Sie Folgendes zur  Erbschaftssteuer wissen:

  • Sie müssen das Erbe beim Finanzamt anzeigen und sind dazu verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen. 
  • Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Angaben zum geerbten Vermögen die Erbschaftssteuer. 
  • Je nach familiärer Verbindung zum Verstorbenen winken Ihnen bestimmte Freibeträge bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer, die das Finanzamt vom Steuerwert des geerbten Vermögens abzieht. 
  • Verbleibt nach Abzug des persönlichen Freibetrags noch zu versteuerndes Vermögen übrig, ermittelt das Finanzamt je nach Höhe des noch verbliebenen Vermögens, welcher Steuersatz für die Ermittlung der Erbschaftssteuer anzuwenden ist.

Tipp:
Diese Vorgehensweise gilt übrigens nicht nur bei der Erbschaftssteuer, sondern auch bei der Ermittlung der Schenkungssteuer. Steuerlich kann es sehr sinnvoll sein, große Vermögen zumindest teilweise bereits zu Lebzeiten zu verschenken, da der persönliche Schenkungsfreibetrag alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden kann.

Diese Steuerfreibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer

Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt entscheidend von der Höhe der Erbschaftssteuerfreibeträge und Steuersätze ab. Zur Ermittlung des Freibetrags werden Sie in eine bestimmte Steuerklasse eingestuft. Die Steuerklasse bei der Erbschaftsteuer hängt davon ab, wie nahe Sie dem Verstorbenen standen, und hat nichts mit Ihrer Lohnsteuerklasse als Arbeitnehmer zu tun.

Die Steuersätze zur Erbschaftssteuer im Überblick

Fazit: Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, die nichts mit der Einkommenssteuererklärung (hier Link auf Beitrag Einkommensteuererklärung) zu tun hat. Zur Ermittlung der Erbschaftssteuer muss eine eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Erklärungspflicht besteht selbst dann, wenn offensichtlich ist, dass wegen der hohen Erbschaftssteuerfreibeträge keine Erbschaftssteuer zu zahlen sein wird.

Unterschiedliche Bewertung des Vermögens im Rahmen der Erbschaftssteuer

Wenn Sie Geldvermögen oder Wertpapiere erben, ist das meist unproblematisch, weil die Werte und damit die zu entrichtende Erbschaftssteuer eindeutig zu ermitteln sind. Anders sieht es bei der Bestimmung von Immobilienwerten oder bei der Bewertung von Firmenanteilen (beispielsweise 30-prozentige Beteiligung an einer GmbH) aus. Hier kann es zu sehr unterschiedlichen Auffassungen über den tatsächlichen Wert der Erbschaft kommen. Sollten die vom Finanzamt bei Ermittlung der Erbschaftssteuer angesetzten Vermögenswerte Ihnen zu hoch erscheinen, sollten Sie das nicht einfach akzeptieren, sondern mit Argumenten (ggf. mit einem Gutachten) versuchen, die angesetzten Werte zu korrigieren.

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