Ist die Abgabe einer Steuererklärung für mich Pflicht?

Ob die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für Sie Pflicht ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bedeutet nicht automatisch eine Steuer(nach)zahlung. Das Finanzamt möchte sich durch die Abgabepflicht nur die Überprüfung vorbehalten, dass steuerlich alles richtig läuft.
Steuererklärung als Arbeitnehmer: Pflicht oder freiwillig?
Sind Sie Arbeitnehmer, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie eine der folgenden Fragen mit ja beantworten:
- Haben Sie beim Finanzamt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt und Ihr Arbeitgeber hat deshalb geringere Lohnsteuern einbehalten?
Ausnahme: Beträgt Ihr Arbeitslohn 2020 nicht mehr als 11.900 € / 22.600 € (ledig / zusammenveranlagte Ehegatten), ist die Abgabe der Steuererklärung trotz Lohnsteuerfreibetrag keine Pflicht. - Sie sind verheiratet oder leben im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Sie haben die Lohnsteuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gewählt?
- Sie haben Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bezogen und die Einnahmen darauf lagen über 410 € im Jahr?
- Sie sind von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden und haben eine Abfindung erhalten, die begünstigt nach der Fünftelmethode besteuert wurde?
- Sie haben in einem Jahr Ihren Arbeitgeber gewechselt und dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung des alten Arbeitgebers nicht vorgelegt?
- Sie haben während des Jahres nebeneinander für mehrere Arbeitgeber gearbeitet und ein Arbeitgeber hat die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse VI ermittelt?
- Sie haben Nebeneinkünfte wie Vermietung, gewerbliche Einkünfte (dazu gehört auch das Betreiben einer Photovoltaikanlage) oder freiberufliche Einkünfte erzielt und diese betragen im Jahr mehr als 410 €?
- Sie sind nicht verheiratet oder geschieden, es sind gemeinsame Kinder vorhanden und Sie oder der andere Elternteil beantragen eine andere Aufteilung der Kinderfreibeträge als 50%?
- Sie haben in den Vorjahren steuerliche Verluste erzielt und diese in den Vorjahren noch nicht vollständig mit positiven Einkünften verrechnen können (sog. Verlustvortrag)?
Haben Sie nur eine Frage mit ja beantwortet, ist die Abgabe einer Steuererklärung für Sie als Arbeitnehmer Pflicht - doch die Abgabepflicht bedeutet noch lange nicht, dass Sie Steuern nachzahlen müssen. Nutzen Sie TAXMAN, bekommen Sie alle notwendigen Steuertipps an die Hand, um Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.
Pflicht zur Steuererklärung trotz fehlender Einkünfte?
Erhalten weder Sie noch Ihr Ehegatte bzw. Ihr Partner im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Arbeitslohn, der dem Steuerabzug unterliegt, können Sie trotzdem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Auch für hier gilt: Müssen Sie nur eine der Fragen mit ja beantworten, ist die Steuererklärung für Sie Pflicht.
- Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte liegt über dem Grundfreibetrag des betreffenden Jahres? Im Jahr 2020 beträgt der Grundfreibetrag 9.408 € / 18.816 € (ledig / verheiratet). Gesamtbetrag der Einkünfte bedeutet, dass Sie alle Einnahmen zusammenrechnen und davon alle Werbungskosten abziehen sowie den Altersentlastungsbetrag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abziehen.
- Haben Sie in den Vorjahren steuerliche Verluste erzielt und diese in den Vorjahren noch nicht vollständig mit positiven Einkünften verrechnen können (sog. Verlustvortrag)?
Die Abgabe einer Steuererklärung bedeutet noch lange nicht, dass Steuern anfallen oder Steuernachzahlungen festgesetzt werden. TAXMAN hilft Ihnen alle erdenklichen Steuersparmöglichkeiten auszuschöpfen. Möglicherweise freut sich Ihr Geldbeutel am Ende über die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
Freiwillige Steuererklärung abgeben?
Trifft keiner der genannten Punkte auf Sie zu, ist die Abgabe der Steuererklärung für Sie freiwillig. Bevor Sie das Thema jetzt erleichtert abhaken, sollten Sie kurz überlegen, wieso das Finanzamt keine Steuererklärung von Ihnen will: Sie haben über das Jahr hinweg entweder genug Steuern gezahlt, oder sogar zu viel. Und deswegen lohnt es sich für Sie ganz besonders, eine Steuererklärung abzugeben.
Wer seine Steuererklärung freiwillig einreicht, hat ganze vier Jahre Zeit! Sie können also auch noch rückwirkend Ihre zu viel gezahlten Steuern zurückholen. Sollte das Finanzamt wider Erwarten feststellen, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, können Sie die Steuererklärung einfach zurückziehen und alles bleibt beim Alten. Nutzen Sie unsern Einkommensteuerrechner und lassen Sie sich Ihre voraussichtliche Erstattung berechnen.