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Kindergeld: Bundeszentralamt veröffentlicht neue Merkblätter

Das Bundeszentralamt für Steuern hat für 2015 neue Kindergeld-Merkblätter in Kurz- und Langform veröffentlicht.

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Kindergeld Merkblatt 2015

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihnen für ein volljähriges Kind noch Kindergeld zusteht und wenn ja, wie lange, hilft ein Blick in die Merkblätter des Bundeszentralamts zum Kindergeld. Das aktuelle Kindergeld-Merkblatt 2015 wurde nun im Portal www.bzst.de in einer Kurzversion und in einer ausführlichen Version veröffentlicht.

Kindergeld-Plus für Patchworkfamilien durch cleveres Taktieren

Leben Ehegatten zusammen in einem Haushalt und jeder Ehegatte bringt eigen Kinder mit in die Ehe, können solche Patchworkfamilien durch eine so genannte Berechtigungsbestimmung die Kindergeldzahlungen gezielt erhöhen. Ein Kindergels-Plus von mehreren hundert Euro im Jahr ist dadurch möglich. Und das funktioniert so:

  • Haben beide Ehegatten eigene Kinder, für die sie Kindergeld beziehen, kann per Berechtigungsbestimmung festgelegt werden, dass insgesamt nur ein Ehegatte das Kindergeld bekommt.
    Durch kann es erreicht werden, dass er für ein Kind mehr als des derzeitigen Kindergelds von 184 Euro pro Monat gibt.

Beispiel

Frank und Barbara sind verheiratet und leben gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt. Drei Kinder stammen aus Barbaras erster Ehe. Frank hat auch zwei Kinder, die in dem Haushalt wohnen. Die beiden a) beziehen jeder für sich getrennt Kindergeld oder b) sie bestimmen per Berechtigungsbestimmung, dass Barbara auch für die Kinder von Frank Kindergeld erhält.

 

Kindergeld bei Variante a

Kindergeld bei Variante b

Kind 1 und 2 Barbara

368 Euro mtl. (2 x 184 Euro)

368 Euro mtl. (2 x 184 Euro)

Kind 3 Barbara

190 Euro mtl.

190 Euro mtl.

Kind 1 Frank

184 Euro mtl.

215 Euro mtl. (gilt als 4. Kind)

Kind 2 Frank

184 Euro mtl.

215 Euro mtl. (gilt als 5. Kind)

Kindergeld gesamt

926 Euro mtl.

988 Euro mtl.

Fazit: Die Berechtigungsbestimmung bringt der Patchworkfamilie pro Jahr also einen finanziellen Vorteil in Höhe von 744 Euro. Im Jahr 2015 fallen die finanziellen Vorteile sogar noch höher aus, weil das Kindergeld rückwirkend zum 1.1.2015 erhöht werden soll (bei Redaktionsschluss noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet).

Tipp

Diese finanzielle Besserstellung durch die Berechtigungsbestimmung beim Kindergeld steht auch gleichgeschlechtlichen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu, die beide Kinder mit in die Partnerschaft bringen (BFH, Urteil v. 8.8.2013, Az. VI R 76/12).

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