Kindergeldanspruch auch während des Wehrdienstes

Eltern haben für Kind häufig auch einen Kindergeldanspruch, wenn es bei der Bundeswehr eine Ausbildung absolviert. Was alles als Ausbildung gilt, verrät ein Infoschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.
Der Bundesfinanzhof hat klar gestellt, dass Eltern während des freiwilligen Wehrdienstes einen Kindergeldanspruch haben können. Der freiwillige Wehrdienst kann abhängig von seiner Ausgestaltung eine Berufsausbildung darstellen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat deshalb zusammengefasst, wann Eltern während des freiwilligen Wehrdienstes ihres Kindes Kindergeld von der Familienkasse fordern können.
Nach den Ausführungen des Bundeszentralamts für Steuern werden Kinder während des freiwilligen Wehrdienstes in folgenden Fällen beim Kindergeld berücksichtigt (BZSt, Verfügung v. 25.3.2015, Az. St II 2 – S 2282-PB/15/00001):
Art der Ausbildung | Ausgestaltung |
Laufbahn der Mannschaften | Die Ausbildung eines Soldaten für eine spätere Verwendung im Mannschaftsdienst umfasst die Grundausbildung und die sich anschließende Dienstpostenausbildung. Ohne Nachweise gelten automatisch die ersten vier Monate als Berufsausbildung, in denen Eltern Kindergeld zusteht. |
Laufbahn der Unteroffiziere und der Offiziere | Die Ausbildung eines Soldaten zum Unteroffizier und Offizier ist stets als Berufsausbildung anzusehen, für die Eltern des Soldaten Kindergeld zusteht. |
Reserveoffiziersanwärter | Findet die Ausbildung eines Soldaten zum Reserveoffizier als Reserveoffiziersanwärter während des Wehrdienstes satt, gilt sie als Berufsausbildung mit Kindergeldanspruch für die Eltern. |
Militärische Ausbildung oder militärisches Studium sind meist Ausbildungsdienstverhältnisse
Hat ein Kind vor dem Engagement bei der Bundeswehr bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, ist die Tätigkeit bei der Bundeswehr meist keine kindergeldschädliche Erwerbstätigkeit. Denn die Ausbildung oder das Studium bei der Bundeswehr erfolgt meist im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses.
Tipp
Eltern können in den geschilderten Fällen bei der Familienkasse anklopfen und die rückwirkende Auszahlung von Kindergeld beantragen. Kindergeld gibt es für Kinder, die bei der Bundeswehr ausgebildet werden, bis zu deren 25. Geburtstag.