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Lohnsteuerklasse: Das bringt das (meist unbekannte) Faktorverfahren

Bei der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wird der steuerliche Vorteil der Zusammenveranlagung bereits während des Jahres ziemlich genau berücksichtigt. Anders als bei der Steuerklassenkombination III/V trägt zudem nicht ein Partner eine besonders hohe Steuerlast.

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Welche Lohnsteuer-Kombination lohnt sich bei verheirateten Eheleuten?

Ehepaare haben bei der Steuerklassenwahl drei Möglichkeiten. Die klassische Steuerklassen-Kombi IV/IV oder III/V. Aber es gibt noch eine dritte Steuerklasse, die eigentlich die steuerlich interessanteste sein dürfte. Die Rede ist von der Steuerklassenkombination „IV/IV mit Faktor“.

Bei der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wird der steuerliche Vorteil der Zusammenveranlagung bereits während des Jahres ziemlich genau berücksichtigt. Nachzahlungen bei Abgabe einer Steuererklärung sind damit passe. Zum anderen wird für jeden Ehegatten der Steuerabzug nach dessen steuerlichen Gegebenheiten ermittelt. Das führt dazu, dass jeder Ehegatte das Nettogehalt bekommt, das ihm zusteht.

Rechenbeispiel Steuerklasse III/V

Das Ehepaar Lena und Oskar arbeiten beide (Arbeitslohn Lena 1.700 Euro monatlich und Oskar 3.000 Euro). Sie haben die Steuerklassen-Kombi III/V gewählt. 

Monatliches Nettogehalt bei Steuerklassen-Kombi III/V

 

Ehefrau Lena (Steuerklasse V)

Ehemann Oskar (Steuerklasse III)

Bruttogehalt

1.700 Euro

3.000 Euro

abzgl. Steuern (ESt, Soli)

- 320,27 Euro

- 159,33 Euro

abzgl. Sozialabgaben

- 342,13 Euro

- 603,75 Euro

Nettogehalt

1.037,70  Euro

2.236,92  Euro

Rechenbeispiel Steuerklasse IV/IV mit Faktor

Das Ehepaar beantragt 2015 die Steuerklassen-Kombi IV/IV mit Faktor. Das Finanzamt ermittelt nach ihren Angaben im Antragsformular einen Faktor von 0,971.

Monatliches Nettogehalt bei Steuerklassen-Kombi IV/IV mit Faktor

 

Ehefrau Susi

Ehemann Werner

Bruttogehalt

1.700 Euro

3.000 Euro

abzgl. Steuern (ESt, Soli)

- 106,00 Euro

- 395,00 Euro

abzgl. Sozialabgaben

- 342,13 Euro

- 603,75 Euro

Nettogehalt

1.251,87 Euro

2.001,25 Euro

Fazit: Bei Beantragung der Steuerklassen-Kombi IV/IV Faktor bleibt dem Ehepaar insgesamt etwas weniger. Dafür trägt Lena keine überproportionale Steuerlast und bekommt mehr Nettogehalt.

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