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Messebesuch auf Kosten des Finanzamts: So funktioniert es

Arbeitnehmer, die auf eigene Kosten eine Messe besuchen, können das Finanzamt nur an den Kosten beteiligen, wenn sie die ausschließlich beruflichen Gründe für den Messebesuch nachweisen können.

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Messebesuch als Werbungskosten absetzen

Besuchen Sie als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Messe, können Sie das Finanzamt an den dabei entstehenden Kosten beteiligen. Die Finanzämter sind hier aber besonders streng. Je höher die Werbungskosten sind, desto detailliertere Nachweise fordern die Sachbearbeiter bei Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Hier einige Tipps, wie Sie das Finanzamt vom ausschließlich beruflichen Grund des Messebesuchs überzeugen können.

Dass Sie eine Messe auf eigene Kosten aus beruflichen Gründen besuchen, können Sie dem Finanzamt mit folgenden Argumenten glaubhaft nachweisen

  • Der Besuch fand während der Arbeitszeit statt und Ihr Arbeitgeber hat Ihnen extra für den Messebesuch bezahlt frei gegeben.
  • Sie können eine Bestätigung vorlegen, dass Sie auf der Messe an einem Seminar oder an einem Workshop teilgenommen haben.
  • Sie präsentieren dem Finanzamt Visitenkarten von Ansprechpartner von Unternehmen, die Sie auf der Messe getroffen und bei denen Sie sich nach der Messe nachweislich beworben haben.

Glaubt Ihnen das Finanzamt, winken folgende Werbungskosten

Können Sie das Finanzamt davon überzeugen, dass der Messebesuch aus rein beruflichen Gründen erfolgte, sind folgende Werbungskosten steuermindernd abziehbar:

  • Fahrtkosten (tatsächliche Fahrtkosten oder bei Nutzung des privaten Pkws 0,30 Euro/km)
  • Eintrittskosten
  • Seminargebühren
  • Verpflegungspauschale (12 Euro bei Abwesenheit von zu Hause und von der Firma von mehr als 8 Stunden).
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungspauschale bei mehrtätigem Messebesuch (12 Euro für den An- und Abreisetag und 24 Euro für alle Zwischentage).
Beispiel

Hans Maier, Handwerker, besucht die Internationale Handwerksmesse IHM in München. Er fährt mit dem Privat-Pkw von Nürnberg nach München, ist 13 Stunden an diesem Tag unterwegs und zahlt einen ermäßigten Eintritt von 11 Euro. Sein Chef hat ihm für diesen Messebesuch bezahlten Sonderurlaub gewährt. Maier kann in seiner Einkommensteuererklärung folgende Werbungskosten abziehen:

Fahrtkosten: 192 km x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 0,30 Euro/km

115,20 Euro

Verpflegungspauschale

  12,00 Euro

Eintrittsgeld

  11,00 Euro

Gesamter Werbungskostenabzug

138,20 Euro

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