Negativzinsen und Zinsen für Kreditbearbeitungsgebühren

Sparer fragen sich häufig, wie die an die Bank bezahlten Negativzinsen steuerlich behandelt werden und ob das Finanzamt Zinsen auf zurückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren besteuert? Die Antworten kommen aktuell vom Bundesfinanzministerium.
Verrückte Finanzwelt! So manche Bank zahlt Sparern für ihre Sparguthaben keinen Guthabenzinsen mehr, sondern verlangt kurioserweise Negativzinsen. Doch wie wirken sich solche Negativzinsen steuerlich aus? Die Frage nach der Besteuerung stellt sich in der Praxis aktuell auch für die Zinsen, die Banken auf die rückerstatteten Kreditbearbeitungsgebühren zahlen.
Zwei schlechte Nachrichten gibt es als Antworten auf diese beiden Fragen. Das Bundesfinanzministerium vertritt nämlich folgende steuerliche Auffassung zu Negativzinsen und zu Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren (BMF, Schreiben v. 27.5.2015, Az. IV C 1 – S 2210/15/10001:002):
- Negativzinsen: Zahlt ein Kreditinstitut für ein Spargutgaben keine Guthabenzinsen, sondern verlangt negative Zinsen vom Sparer, handelt es sich bei diesen Negativzinsen nicht um Kaptalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Es handelt sich vielmehr um Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen, die jedoch bereits mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro/1.602 Euro abgegolten sind.
- Zinsen auf Rückerstattungen: Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen unwirksam sind. Kreditnehmer können ihre Bank zur Rückzahlung dieser Kreditbearbeitungsgebühren auffordern. Die Banken müssen neben dem Rückzahlungsbetrag auch Zinsen an den Darlehensnehmer bezahlen. Und diese Zinsen sind nach §§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7b EStG, 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG einkommensteuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungsteuer.
Tipp
Viele Banken haben auf Zinsen zur Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren keine Abgeltungsteuer einbehalten. Durch das BMF-Schreiben v. 27.5.2015 wurden die Banken jedoch nun dazu aufgefordert, die Abgeltungsteuer nachträglich zu erheben. Also nicht wundern, wenn Ihnen auf einmal eine Forderung der Bank zugestellt wird, die auf einem Vorgang aus dem Jahr 2014 zu Zinsen aus der Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren beruht.