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Nichtsteuerlicher Tipp des Monats: Bildungsprämie

Arbeitnehmer, die sich auf eigene Kosten fortbilden möchten, haben oftmals einen Anspruch auf eine staatliche Bildungsprämie.

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Arbeitnehmer und Unternehmer, die sich beruflich fort- und weiterbilden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen staatlichen Zuschuss. Alle zwei Jahre gibt es danach für die Begünstigten 50% der Fortbildungskosten, maximal 500 Euro pro Jahr vom Staat.

Zum 1. Juli 2014 hat die Bundesregierung das Programm „Bildungsprämie“ ins Leben gerufen. Arbeitnehmer und Unternehmer erhalten danach einen staatlichen Zuschuss zu Weiterbildungskosten von 50%, maximal 500 Euro pro Jahr, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers bzw. des Unternehmers beträgt nicht mehr als 20.000 Euro/40.000 Euro (ledig/zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner).
  • Die Fortbildungsmaßnahme ist nicht teurer als 1.000 Euro.
  • Der Arbeitnehmer bzw. der Unternehmer ist mindestens 25 Jahre alt.
  • Die nach Abzug der Bildungsprämie noch verbleibenden Kosten für die Weiterbildung dürfen nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Diese Bildungsprämie gibt es alle zwei Jahre. Informationen und Antragsformulare zu dieser Bildungsprämie finden Interessierte unter www.bildungspraemie.info.

Tipp

Der nach Abzug der Bildungsprämie verbleibende Betrag für die berufliche Fort- oder Weiterbildung darf steuermindernd als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

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