Professionelle Zahnreinigung: Keine Umsatzsteuer fällig?

Müssen Sie die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung aus eigener Tasche bezahlen, sollten Sie prüfen, ob der Zahnarzt in der Rechnung an Sie Umsatzsteuer ausweisen muss oder nicht.
Lassen Sie sich beim Zahnarzt professionell die Zähne reinigen und bleichen, weist der Zahnarzt in seiner Rechnung oftmals 19% Umsatzsteuer aus. Müssen Sie die Zahnarztrechnung aus eigener Tasche bezahlen, sollten Sie in bestimmten Fällen darauf pochen, dass der Zahnarzt gar keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Ihre Ausgaben reduzieren Sie dadurch.
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14a UStG folgende Grundsätze aufgestellt (Kurzinfo USt 3/2015 v. 5.5.2015):
- Die professionelle Zahnreinigung ist eine Heilbehandlung und ist damit umsatzsteuerfrei, wenn sie zur zahnmedizinischen Prophylaxe gehört.
- Wird die professionelle Zahnreinigung allerdings aus rein kosmetischen oder aus ästhetischen Gründen erbracht, ist diese zahnärztliche Leistung nicht umsatzsteuerfrei.
- Wird die professionelle Zahnreinigung nicht von einem Arzt erbracht, ist für die Umsatzsteuerbefreiung eine ärztliche Verordnung/Indikation erforderlich.
In einem Urteilsfall hat der Bundesfinanzhof diese Grundsätze bestätigt. Die Richter entschieden, dass das Bleaching umsatzsteuerfrei ist, wenn diese Behandlung im sachlichen Zusammenhang mit einer vorherigen Behandlung des Zahnarztes steht (z.B. Zahnverdunkelung aufgrund einer Wurzelbehandlung; BFH, Urteil v. 19.3.2015, Az. V R 60/14).
Beispiel
Sie bekommen für eine kosmetische Zahnreinigung (Bleaching) eine Rechnung über 500 Euro zzgl. 95 Euro Umsatzsteuer von ihrem Zahnarzt. Sie müssen die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen. Diese Zahnreinigung ist jedoch die Folge einer vorherigen Zahnbehandlung.
Folge: Sie können vom Zahnarzt eine neue Rechnung über 500 Euro ohne Umsatzsteuerweise verlangen. Sie sparen sich also immerhin 95 Euro.
Diese Grundsätze zur Umsatzsteuerfreiheit für eine professionelle Zahnreinigung sind übrigens nicht nur auf Zahnärzte beschränkt, die sich im Finanzamtsbereich des Finanzministeriums Schleswig-Holstein befindet. Diese Grundsätze sind ist bundeseinheitlich abgestimmt und gilt deshalb für alle Zahnärzte in Deutschland.