Rentner/Pensionäre: Arbeitszimmerkosten voll absetzbar

Rentner und Pensionäre mit einem selbständigem Nebenjob können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer problemlos absetzen.
Das häusliche Arbeitszimmer absetzen
Gute Nachricht für Rentner und Pensionäre, die trotz ihres Ruhestands noch einer Nebentätigkeit nachgehen und dafür ein häusliches Arbeitszimmer nutzen. Der Abzug als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben für das häusliche Arbeitszimmer ist nicht auf 1.250 Euro begrenzt, sondern wirkt sich in voller Höhe steuersparend aus.
Die Finanzämter stellten sich beim vollen Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei Rentnern und Pensionären bislang quer, weil sie deren Ruhegehälter berücksichtigten. Doch der Bundefinanzhof urteilte nun, dass bei der Klärung, in welcher Höhe die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar sind, die Ruhegehälter absolut tabu sind (BFH, Urteil v. 11.11.2014, Az. VIII R 3/12; veröffentlicht am 25.2.2015).
Beispiel
Ein Pensionär erzielt eine Pension von 2.700 Euro im Monat. Daneben erzielt er auch noch Einkünfte als einer selbständigen Gutachtertätigkeit in Höhe von rund 1.500 Euro monatlich. Für seine Gutachtertätigkeit nutzt er im Keller seines Hauses ein häusliches Arbeitszimmer.
| So argumentierte das Finanzamt bislang | So argumentieren Sie mit Rückendeckung des Finanzamts |
Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer | max. 1.250 Euro pro Jahr | Abzug der Kosten in unbegrenzter Höhe |
Begründung | Aufgrund des Ruhegehalts stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung dar. | Ruhegehalt interessiert hier nicht. Deshalb stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten dar. |
Tipp
Beantragen Sie in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung also den vollen Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer. Das Finanzamt könnte nun unterstellen, dass der genutzte Raum kein Arbeitszimmer darstellt, weil er auch privat genutzt wird. Als Gegenbeweis sollten Sie Fotos von Ihrem häuslichen Arbeitszimmer schießen, die zeigen, dass sich in diesem Raum nur Gegenstände befinden, die Sie für die Ausübung Ihrer Nebentätigkeit benötigen.