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Selbständige aufgepasst: Gewinnminderung durch Einlage möglich

Selbständige, die noch dringend Betriebsausgaben für 2014 suchen, sollten prüfen, ob im Jahr 2014 eine Einlage eines privaten Gegenstandes ins Betriebsvermögen erfolgte. Falls ja, winkt ein Betriebsausgaben-Plus.

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Betriebsausgabenabzug für Selbstständige

Sind Sie selbständig und ermitteln für 2014 Ihren Gewinn, sollten Sie wissen, dass ein Betriebsausgabenabzug sogar dann winkt, wenn Sie im Jahr 2014 keinen Cent für einen Gegenstand ausgegeben haben. Dieses Betriebsausgabenplus funktioniert durch die Einlage eines bisher privaten Gegenstandes ins Betriebsvermögen.

Haben Sie einen privaten Gegenstand im Jahr 2014 ausschließlich für Ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit genutzt? Wenn ja, gehören dieser Gegenstand und dessen Abschreibung im Rahmen einer Einlage in die Gewinnermittlung für 2014. 

Steuerspielregeln zur Einlage beachten

Je nachdem, wie lange sich der Gegenstand vor der Einlage bereits in ihrem Privatvermögen befand, gelten für die Einlage folgende Steuerspielregeln:

  • Teilwert: Befand sich der Gegenstand bereits länger als 3 Jahre in Ihrem Eigentum, erfolgt die Einlage mit dem Teilwert. Das entspricht in etwa dem tatsächlichen Wert, den Sie im Zeitpunkt der Einlage für den Gegenstand zahlen müssen.
  • Fortgeführte Anschaffungskosten: Findet die Einlage innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf eines Gegenstandes statt, handelt es sich bei dem Einlagewert um die fortgeführten Anschaffungskosten. Das ist der damalige (geschätzte) Kaufpreis abzüglich einer gedachten Abschreibung. 

Beispiel 1

Sie benutzten im Jahr 2014 einen privaten Fotoapparat (Kauf im Jahr 2009) ausschließlich zum Fotografieren von Waren, die Sie im Rahmen einer gewerblichen Betätigung online verkaufen. Der Kaufpreis des Fotoapparats betrug 2009 800 Euro. Im Jahr 2014 wurden solche gebrauchten Fotoapparate für 200 Euro gehandelt. Folge: Da der Teilwert des Fotoapparats 200 Euro beträgt, ist das der Einlagewert.  Dieser Einlagewert darf nun als geringwertiges Wirtschaftsgut (Kaufpreis/Einlagewert bis 410 Euro) im Jahr 2014 sofort als gewinnmindernde Betriebsausgabe verbucht werden.

Beispiel 2

Sie benutzten im Jahr 2014 einen privaten Fotoapparat (Kauf im Januar 2012) ausschließlich zum Fotografieren von Waren, die Sie im Rahmen einer gewerblichen Betätigung online verkaufen. Der Kaufpreis des Fotoapparats betrug 2012 1.800 Euro. Im Jahr 2014 wurden solche gebrauchten Fotoapparate für 1.200 Euro gehandelt. Folge: Da die Einlage innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf erfolgt, müssen zur Bestimmung des Werts der Einlage die fortgeführten Anschaffungskosten ermittelt werden. Dazu müssen Sie wissen, dass das Finanzamt für einen Fotoapparat eine Nutzungsdauer von 7 Jahren unterstellt.

 

Damaliger Kaufpreis (wenn keine Rechnung mehr vorhanden ist, Schätzungswert eintragen)

1.800 Euro

-

Fiktive Abschreibung von Januar 2012 bis Dezember 2013 (1.800 Euro : 7 Jahre = Jahresabschreibung 257 Euro; für zwei Jahre)

-514 Euro

=

Einlagewert (sog. fortgeführte Anschaffungskosten)

1.286 Euro

In den Jahren 2014 bis 2018 dürfen somit jährlich 257 Euro Betriebsausgaben (= Abschreibung) vom Gewinn abgezogen werden.

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