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Selbständige: Rote Karte für Betrüger wegen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Benötigt ein Unternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, muss er dafür nichts bezahlen. Rechnungen und Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der USt-IdNr. stammen von Betrügern.

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Sind Sie selbständig und führen umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus, können Sie neben der normalen Steuernummer beim Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer—Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen. Betrüger schicken gerade Kostenrechnungen zur USt-IdNr. an gutgläubige Unternehmer. Zeigen Sie diesen Betrügern die rote Karte.

Das Schreiben der Betrüger, das derzeit in vielen Briefkästen ahnungsloser Unternehmer – vorwiegend Existenzgründer – landet, sieht täuschend echt wie ein typisches behördliches Schreiben aus. In diesem Schreiben wird die Überweisung von 398,88 Euro für die Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung der USt-IdNr. gefordert. Wer darauf reinfällt und zahlt, wird in einem Online-Register für Unternehmer gelistet. Mit der USt-IdNr. hat das natürlich rein gar nichts zu tun.

Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrügern

In einer Online-Meldung vom 30.3.2015 weist das Bundeszentralamt für Steuern unter www.bzst.de auf die Betrügereien zur USt-IdNr. hin. Sollten Sie ein Schreiben bekommen, dass wie ein behördliches Schreiben aussieht und eine Geldzahlung bezüglich der USt-IdNr. fordert, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Ignorieren Sie dieses Schreiben einfach.
  • Schicken Sie dieses Schreiben postwendend an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, damit solchen Betrügern möglichst schnell das Handwerk gelegt werden kann.

Sind Sie den Betrügern bereits auf den Leim gegangen und haben aus Unwissenheit bezahlt, schalten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt ein, der Ihnen Ihre Erfolgsaussichten und die mögliche Vorgehensweise aufzeigt. 

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekommen Sie übrigens entweder direkt vom Finanzamt mitgeteilt, wenn Sie im Gründerfragebogen mitteilen, dass Sie eine UST-IdNr. zugeteilt bekommen möchten. Haben Sie im Gründerfragebogen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch nicht beantragt, können Sie die Zuteilung nachträglich direkt beim Bundeszentralamt für Steuern fordern. 

Tipp

Die Nutzung bzw. die Notwendigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist in folgenden Situationen  denkbar:

  • Sie haben Geschäftskontakte zu im EU- bzw. EWR-Ausland ansässigen Unternehmern. Um die Steuerspielregeln zu den innergemeinschaftlichen Lieferungen und den innergemeinschaftlichen Erwerben einhalten zu können, ist die USt-IdNr. ein Muss.
  • Die USt-IdNr. können Sie auch beantragen, wenn Sie keine Auslandsbeziehungen pflegen, sondern lediglich in Ihren Ausgangsrechnungen statt der normalen Steuernummer lieber die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben möchten.
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