Selbständige: Verpflegungspauschalen vom Gewinn abziehen

Selbständige sollten bei der Gewinnermittlung 2014 die Betriebsausgaben für Verpflegungspauschalen nicht vergessen.
Betriebsausgabenabzug der Verpflegungspauschalen
Haben Sie den Gewinn 2014 für ihre freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit bereits ermittelt? Wenn ja, gibt es vielleicht eine Möglichkeit, den Gewinn nochmals um ein paar hundert oder sogar ein paar tausend Euro zu drücken und somit Steuern zu sparen. Die Rede ist vom Betriebsausgabenabzug der oftmals vergessenen Verpflegungspauschalen.
Wann Ihnen eine Verpflegungspauschalen zusteht:
Eine Verpflegungspauschale steht Ihnen als Selbständigen zu, wenn Sie aus beruflichen Gründen außerhalb Ihrer Büroräume und außerhalb Ihrer Wohnung tätig geworden sind. Je nachdem, ob es sich um eine eintägige oder einer mehrtägige Auswärtstätigkeit gehandelt hat (umgangssprachlich Geschäftsreise), sind folgende Verpflegungspauschalen bei inlandsreisen als Betriebsausgaben abziehbar:
- Eintägige Auswärtstätigkeit: Bei Abwesenheit vom Büro und von zu Hause von mehr als 8 Stunden darf für diesen Tag eine Verpflegungspauschale von 12 Euro abgezogen werden.
- An- und Abreisetage: Bei einer mehrtägigen Abwesenheit vom Büro und von zu Hause dürfen für An- und Abreisetage – unabhängig von der Abwesenheitsdauer – jeweils 12 Euro geltend gemacht werden.
- Zwischentage: Der Betriebsausgabenabzug bei mehrtägigen Geschäftsreisen beträgt für die Zwischentage mit einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden jeweils 24 Euro.
Beispiel
Die selbständige Handwerkerin Hanka Maier hat sich zum 1.1.2014 selbständig gemacht. Ihr Gewinn 2014 beträgt 40.000 Euro. Durch eine Steuersoftware von Lexware erfährt sie, dass auch Verpflegungspauschalen im Rahmen von Auswärtstätigkeiten abziehbar sind. Sie schnappt sich ihr Auftragsbuch und ermittelt dabei folgende Verpflegungspauschalen:
Anzahl der Tage | Abwesenheit pro Tag | Höhe der Verpflegungspauschale |
210 | Mehr als 8 Stunden | 2.520 Euro |
20 | An- und Abreisetage bei mehrtägigen Geschäftsreisen | 240 Euro |
17 | Zwischentage bei mehrtägigen Geschäftsreisen | 408 Euro |
Zusätzliche Betriebsausgaben, die den Gewinn 2014 mindern | 3.168 Euro |
Fazit
Bei einem Einkommensteuersatz von 30%, winkt der selbständigen Handwerkerin durch diesen speziellen Lexware-Steuertipp bei der Einkommensteuer 2014 eine Steuerersparnis von immerhin 951 Euro.