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So bekommen Eltern während des Auslandsstudiums Ihres Kindes Kindergeld

Ist Ihr Kind noch nicht 25 Jahre alt und studiert noch, erhalten Sie normalerweise noch Kindergeld von der Familienkasse überwiesen. Während eines Auslandstudiums sind die Familienkassen jedoch sehr streng. Kann nicht nachgewiesen werden, dass das Kind im Haushalt der Eltern weiterhin seinen Wohnsitz hat, stoppt die Familienkasse die Kindergeldzahlungen. Doch Eltern und Kinder können den Anspruch auf Kindergeld durch gezielte Maßnahmen sicherstellen.

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Nachweis des Wohnsitzes bei den Eltern entscheidend

Damit Eltern von der Familienkasse während des Auslandsstudiums ihres Kindes weiterhin Kindergeld erhalten, müssen die Eltern plausibel nachweisen, dass das Kind während des Auslandsstudiums seinen Wohnsitz nach wie vor in der elterlichen Wohnung in Deutschland hat.

Praxis-Tipp: Bei einem Studienaufenthalt im Ausland von höchstens einem Jahr, macht die Familienkasse meist keine Probleme und zahlt weiterhin Kindergeld aus. Bei dieser kurzen Studiendauer wird unterstellt, dass das Kind nach wie vor bei den Eltern einen Wohnsitz hat.

Dauert das Studium jedoch mehrere Jahre, müssen Kind und Eltern unbedingt Nachweise sammeln, aufbewahren und der Familienkasse im Zweifel vorlegen. Nur so kann die Familienkasse davon überzeugt werden, dass das Kind weiterhin seinen Wohnsitz im deutschen Haushalt der Eltern hat. Folgende Nachweise dürften dabei helfen:

  • Der Aufenthalt im Ausland ist auf die Studiendauer begrenzt.
  • Das Kind verbringt den überwiegenden Teil seiner studienfreien Zeit im elterlichen Haushalt.
  • Das Kind hat im Haushalt der Eltern nach wie vor sein Kinderzimmer, das es während der studienfreien Zeit bewohnt. 

Beispiel 1:

Ihr Kind studiert für drei Jahre in Österreich. An jedem zweiten Wochenende und in den Semesterferien verbringt das Kind nachweislich die Zeit in seinem Kinderzimmer im Haushalt der Eltern.

Folge: In diesem Fall muss die Familienkasse das Kindergeld weiterhin zahlen, weil das Kind trotz des Auslandsstudiums seinen Wohnsitz im elterlichen Haushalt in Deutschland beibehalten hat.

Beispiel 2:

Das Kind studiert für drei Jahre in Russland. Es geht im Betrieb des Onkels in Lehre, wohnt in dessen Haus und soll nach der Lehre sein Unternehmen in Russland übernehmen. Das Kind fährt während der Lehre an jedem zweiten Wochenende nach Hause zu seinen Eltern.

Folge: Da von vornherein feststeht, dass das Kind nach Beendigung der Ausbildung in Russland leben wird, wird die Familienkasse die Auszahlung des Kindergelds ab dem Beginn der Lehre einstellen. Das Kind hat bei den Eltern in Deutschland keinen Wohnsitz mehr.

Kindergeld trotz Auslandsstudiums in China

Findet das Auslandsstudium nicht in einem benachbarten Land in der EU statt und ist es deshalb nicht möglich, jedes Wochenende nach Hause zu fahren, ist das für Eltern noch lange kein Grund, auf das Kindergeld während dieses Auslandsstudiums zu verzichten. Der Bundesfinanzhof stellte klar, unter welchen Voraussetzungen es hier  weiterhin Kindergeld gibt (BFH, Urteil v. 23.6.2015, Az. III R 38/14):

  • Der Aufenthalt im Ausland ist auf die Zeit des Studiums beschränkt.
  • Das Kind hat im Haushalt der Eltern einen Raum, den es bewohnen kann.
  • Das Kind hält sich während der studienfreien Zeit überwiegend im Haushalt der Eltern in Deutschland auf. Das Kind muss als also mehr als 50% seiner studienfreien Zeit in Deutschland bei den Eltern verbracht haben.
  • Bescheinigung von Arztbesuchen in Deutschland während der Semesterferien.

Beispiel: Ihr Kind studiert für vier Jahre in China. Während des Studiums behält es sein Kinderzimmer im Haushalt seiner Eltern in Deutschland bei. Während der studienfreien Zeit verbringt es nachweislich mehr als 50% seiner Freizeit in Deutschland.

Folge: In diesem Fall steht den Eltern trotz des langen Auslandsstudiums Kindergeld zu. Das Kind hat bei den Eltern während der Studiendauer nach wie vor seinen Wohnsitz bei den Eltern in Deutschland.

Eltern sind bei Beantragung des Kindergelds in der Beweislast

  • Heben Sie Flug- oder Zugtickets auf, die Ihr Kind für den Heimflug bzw. die Heimfahrt gekauft hat. Bei Fahrten mit dem Auto sollten unbedingt die Tankbelege aufbewahrt werden.
  • Legen Sie dem Finanzamt Unterlagen des ausländischen Studieneinrichtung vor, aus denen hervorgeht, wann und wie lange das Kind Semesterferien hatte.
  • Notieren Sie die Tage, an denen das Kind sich im Haushalt in Deutschland aufgehalten hat.
  • Benennen Sie Zeugen, die versichern können, wann und wie lange sich das Kind während des Auslandsstudiums bei seinen Eltern in Deutschland aufgehalten hat.
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