Steueranrechnung für Dichtheitsprüfung durch einen Handwerker

Wer in seinem Haushalt einen Handwerker mit einer Dichtheitsprüfung beauftragt, kann beim Finanzamt eine Steueranrechnung beantragen.
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
Lassen Sie auf dem Grundstück Ihres Eigenheims Wasser- oder Gasleitungen durch einen Handwerker auf deren Dichtheit prüfen, sollten Sie sich die Rechnung über diese Dichtheitsprüfung gut aufgeben. Denn für den Rechnungsbetrag winkt im Einkommensteuerbescheid eine Steueranrechnung.
Die Finanzämter verweigerten Steuerzahlern bisher eine Steueranrechnung, wenn Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen durchgeführt wurden. Dichtheitsprüfungen stellen keine begünstigten Handwerkerleistungen nach § 35a Abs.3 EStG dar. Folglich ist auch eine Steueranrechnung tabu. So zumindest die Auffassung des Finanzamts.
Bundesfinanzhof stuft Dichtheitsprüfung als Handwerkerleistungen ein
Der Bundesfinanzhof stuft Dichtheitsprüfungen übrigens sehr wohl als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG ein. Im Einkommensteuerbescheid rechnet das Finanzamt deshalb auf Antrag 20% der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal 1.200 Euro pro Jahr auf die Einkommensteuerschuld an (BFH, Urteil v. 6.11.2014, Az. VI R 1/13; veröffentlicht am 28.1.2015). Konkret: Für Kosten einer Dichtheitsprüfung 500 Euro winkt eine Steueranrechnung von 100 Euro.
Damit es mit der Steueranrechnung für Handwerkerleistungen für Dichtheitsprüfungen klappt, müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden
- Sie müssen eine Rechnung vom Handwerker haben.
- Der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden. Barzahlungen sind tabu.
- Sie müssen eine Steuererklärung abgeben und tatsächlich Steuern bezahlt haben.