Steueranrechnung für Handwerkerleistungen bei Austausch von alten Heizkesseln

Bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, in Deinem Eigenheim einen Heizkessel austauschen zu lassen, kannst Du das Finanzamt an den Kosten beteiligen.
Arbeitskosten für neuen Heizkessel von der Steuer absetzen
Bist Du Hauseigentümer, kann es passieren, dass der Schornsteinfeger bei seinem nächsten Besuch keine guten Nachrichten im Gepäck hat. Denn für mindestens 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen mit einem Konstanttemperaturkessel gilt seit 1.1.2015 eine Austauschpflicht. Wenigstens kannst Du das Finanzamt an diesen Austauschkosten beteiligen.
Rücken Handwerker an und tauschen in Deinem Eigenheim den Heizkessel wegen der Austauschverpflichtung aus, kannst Du möglicherweise das Finanzamt an den Austauschkosten beteiligen. Lässt Du Dir nämlich eine Rechnung vom Handwerker aushändigen und überweist den Rechnungsbetrag (Barzahlung tabu!), winkt eine Steueranrechnung von 20 % der abgerechneten Arbeitsleistung ohne Material, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG).
Beispiel
Du beauftragst wegen der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen einen Handwerker mit dem Ausbau eines veralteten Heizkessels und der Neuinstallierung eines Kessels. Die Kosten betragen 7.200 Euro, wobei nach der Rechnung 2.100 Euro auf die reine Arbeitsleistung entfallen.
Folge: In diesem Fall darfst Du in der Einkommensteuererklärung des Zahlungsjahres eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen in Höhe von 420 Euro beantragen (2.100 Euro x 20 %).
Steueranrechnung kippt bei Inanspruchnahme öffentlicher Fördermaßnahmen
Doch aufgepasst, beantragst Du für den Austausch des Heizkessels ein staatliches zinsgünstiges Darlehen oder einen staatlichen Zuschuss, führt die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Fördermaßnahme zum Wegfall der Steueranrechnung (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
Höhere Steueranrechnung ab 2020 möglich
Du solltest also Vergleichsrechnungen durchführen, ob Du mit der Steueranrechnung oder mit einer öffentlichen Förderungen durch die KfW-Bank (www.kfw.de) oder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) finanziell besser fährst.
Informationen zur Austauschpflicht für mindestens 30 Jahre alte Heizkessel mit einem Konstanttemperaturkessel finden Sie einer aktuellen Bundestags-Drucksache 18/4561 v. 8.4.2015; hib – heute im bundestag Nr. 190 unter www.bundestag.de/hib.
Seit 1.1.2020 ist sogar eine noch höhere Steueranrechnung möglich. Können Sie dem Finanzamt nämlich durch die Bescheinigung eines Handwerkers nachweisen, dass es sich bei dem Heizungsaustausch um eine energetische Sanierungsmaßnahme im Sinn von § 35c EStG handelt, winkt auch eine Steueranrechnung von 20%. Doch diese 20% gibt es nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern auch auf den Kaufpreis der Heizungsanlage. Die Steueranrechnung wird auf drei Jahre verteilt vom Finanzamt ausbezahlt.