Steuerbescheid unbedingt auf Richtigkeit überprüfen

Bekommen Sie den Steuerbescheid für 2014, sollten Sie die Inhalte dieses Steuerbescheids mit den Daten Ihrer Einkommensteuererklärung abgleichen. Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich die Klärung durch Einlegung eines Einspruchs.
Für die meisten Steuerzahler ist das Ausfüllen der Steuererklärung eine lästige Pflicht. Darum verwundert es auch nicht, dass der Steuerbescheid des Finanzamts postwendend vom Briefkasten in die nächstgelegene Schublade wandert. Das einzig Interessante an dem Steuerbescheid: Die Zeile mit dem Erstattungsbetrag.
Dabei macht es durchaus Sinn, die Inhalte zur Steuererklärung mit den Zahlen in der Steuererklärung abzugleichen. Denn geschätzt ist jeder 5. Steuerbescheid, der das Finanzamt verlässt, fehlerhaft. Das bedeutet im Klartext: Der Abgleich der Angaben in der Steuererklärung mit den Daten des Steuerbescheids kann bares Geld bringen.
Empfohlene Vorgehensweise bei der Bescheidprüfung
Um Fehler zu Ihren Ungunsten zu finden, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise bei der Bescheidprüfung:
- Legen Sie Ihre Steuererklärung neben den Steuerbescheid und prüfen Sie Zahl für Zahl, ob diese im Steuerbescheid gelandet ist.
- Bei Versicherungsaufwendungen ist das gar nicht so einfach. Benutzen Sie die Steuersoftware TAXMAN oder QuickSteuer, können Sie die Daten abgleichen. Ohne Software sollten Sie die Überprüfung des Sonderausgabenabzugs für Versicherungsaufwendungen besser sein lassen. Hier gibt es zu viele Sonderregelungen, die nicht im Steuerbescheid zu sehen sind.
- Stoßen Sie auf eine Abweichung zu Ihren Ungunsten, werfen Sie einen Blick ins Kleingedruckte. Dort sind bewusste Abweichungen vom Erklärten erläutert.
- Finden Sie im Kleingedruckten am Ende des Steuerbescheids keine Erläuterungen zu den Abweichungen, liegt der Verdacht nahe, dass ein Fehler passiert ist.
Tipp
Legen Sie schriftlich Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und beantragen Sie die Änderung des Steuerbescheids wegen dieser nicht erläuterten Abweichungen im Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten. Keine Angst: Der Einspruch kostet nichts, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Sie sich geirrt haben und der Steuerbescheid doch richtig war.