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Steuerentlastung: Kalte Progression soll abgebaut werden

Das Finanzamt möchte ab 2016 die "kalte Progression" abbauen. Die medienwirksam gefeierte Reform ist jedoch nur ein Mini-Reförmchen. Planen Sie deshalb bereits jetzt und heute Ihre eigene Steuerreform.

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Geplante Steuerreform gegen die kalte Progression

Sie wissen zwar vielleicht nicht, was „kalte Progression“ bedeutet. Doch Sie waren sicherlich unbewusst schon Opfer dieser steuerlichen Ungerechtigkeit. Von der Gehaltserhöhung, die Ihnen Ihr Chef versprochen hat, kommt in Ihrem Geldbeutel nur die Hälfte an. Zieht man die Inflation ab, können Sie trotz Gehaltserhöhung nicht mehr leisten als vorher. Das soll sich ab 2016 nun ändern.

Die kalte Progression, also der Effekt, dass Ihnen nach einer Gehaltserhöhung wegen der Steuerabzügen und der Inflation real nicht mehr Geld zur Verfügung steht, soll ab 2016 abgebaut werden. Das hat Finanzminister Wolfgang Schäuble medienwirksam angekündigt. Doch diese geplante Reform ist eher ein Reförmchen.

Geringe Steuerentlastung und nicht wirklich ein Geschenk

Klar, man sollte nicht undankbar sein. Die Reform ist aber nichts als eine längst überfällige Geste des Staates angesichts der steigenden Steuereinnahmen und der Tatsache, dass Steuerzahler seit vielen Jahren durch die kalte Progression zu viel Steuern bezahlt haben. Die geplante Steuerentlastung ab 2016 fällt ernüchternd gering aus, wie folgende Tabelle verdeutlicht:

Entlastung durch den geplanten Abbau der kalten Progression ab 2016

Single ohne Kind

Ehepaar, zwei Kinder

Monatlicher Bruttolohn

Monatlich mehr Netto

Monatlicher Bruttolohn

Monatlich mehr Netto

1.500 Euro

4,42 Euro

3.500 Euro

8,00 Euro

2.000 Euro

4,42 Euro

4.000 Euro

8,33 Euro

3.000 Euro

5,08 Euro

4.500 Euro

10,50 Euro

3.500 Euro

6,00 Euro

5.000 Euro

10,25 Euro

4.000 Euro

6,92 Euro

5.500 Euro

10,83 Euro

Tipp

Um den Effekt der kalten Progression bereits jetzt und heute zu vermeiden, sollten Sie bei anstehenden Gehaltserhöhungen, Bonuszahlungen oder im nächsten Bewerbungsgespräch für einen Teil des Gehalts statt klassischem Gehalt steuerfreie Gehaltsextras vereinbaren. Besonders beliebte Gehaltsextras sind:

  • Zuzahlungen zum Kindergartenplatz
  • Gewährung eines Gutscheins im Wert von maximal 44 Euro
  • Nutzung betrieblicher Smartphones zu 100% privat
  • Erholungsbeihilfe statt Kindergeld
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